Die "Arbeitsgemeinschaft Staatliche Selbstverwaltung" nennt eine inoffizielle und mündliche Bekanntgabe eines Polizeibeamten und Mitarbeiters der Polizeigewerkschaft Niedersachsen gegenüber der Arbeitsgemeinschaft, der dem vernehmen nach angeblich eine Zahl von 1,2 Millionen Deutschen genannt haben soll. Der Mann soll angelich vom Dienst suspendiert worden sein. Es liegt keine schriftliche Stellungnahme hierzu vor.
na ist doch klar! die bewohner einer burg mussten steuern zahlen, damit sie in der burg wohnen durften!
kann ich eine wohnung so verkaufen, dass ich vom kaufpreis die restlichen 30.000 EUR bezahle? Ich möchte es auf ein Sperr-, bzw. Notarander-Konto zahlen, bis die sache geklärt ist?
Also, ich hab dem Grundbuchamt jetzt mal folgenden brief aufgeschrieben und es stellt sich die frage, ob die gläubiger-bank beweisen muss, dass ihre forderung korrekt ist oder ob ich beweisen muss, dass die forderung NICHT korrekt war und ist. meiner meinung nach muss die bank ihre forderung beweisen. schliesslich kann ja sonst jeder Bauer herkommen und im GB eintragen lassen, was er will.
"Die Credit Suisse hat auf meinem Grundstück VW eine Zwangssiche-rungshypothek i.H.v. EUR 60.0000 eingetragen.
Die Liegenschaft XYZ wurde zwangsversteigert. Die Credit Suisse behauptete zum Zeit-punkt der Zwangsversteigerung eine Forderung in Höhe von EUR 260.000, ohne diese näher zu bele-gen zu können, bzw. belegt zu haben.
Die Liegenschaft wurde für den Betrag von EUR 233.000 versteigert. Gemäß der Unterlagen des Buchhalters erbrachte die Liegenschaft XYZ seit 2004 jährlich im Ø 27.500 EUR Netto-Mieteinnahmen. Die Schuld dürfte nicht höher als EUR 165.000, höchstens 180.0000 EUR betragen.
Die Zwangssicherungshypothek ist daher eine unberechtigte und unangebrachte Maßnahme. Ich beantrage daher die sofortige, d.h. bis spätestens zum 31.01.2011 die Löschung dieser Zwangssiche-rungshypothek, weil die Höhe der Restschuld nicht geklärt ist und mich in meinen wirtschaftlichen Handlungen in unangemessener Weise beeinträchtigt."