Als Weichenwärter hast Du nur bedingt Verantwortung, weil Du genau die "Befehle" ausführst, die Dir der Fdl erteilt.

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Der Führerschein wird wohl als Voraussetzung angesehen, damit du auch auf dem Stw oder WW-Stw bist bevor der erste Zug fährt. Mit dem Zug kannst Du ja nicht anreisen, sofern nicht an Deinem Bahnhof die ganze Nacht Züge fahren. Nicht jedes Stw ist rund-um-die-Uhr besetzt. Wenn Du sicher pünktlich mit dem Fahrrad dorthin kommst ist das vlt. auch ne Möglichkeit.

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