http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html
Versuch doch mal folgenden Link. Der müsste den großteil diener Frag RICHTIG beantworten. die o.g. Antworten sind nur sehr wage und teils fehlerhaft.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html
Die rollstuhlfahrerin muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Wenn Sie das Merkzeichn aG oder Bl hat bekommt sie den EU-Einheitlichen Parkausweis. Falls Sie nur B ungd G hat, kann Sie,sofern sie in Bayern wohnt die Sonderparkregelung für Bayern beantragen.
Der Steuerfreibetrag für das Merkzeichen "H" beträgt 3700 Euro. Dieser hängt nicht mit dem GdB zusammen. Steht auch so im Einkommensteuergesetz ==> JA
Hallo erstmal. Die beiden Antworten kannt du vergessen. Ich war selbst SaZ. Wenn du weiterhin noch dein Gehalt bekommst (zb SaZ 12) dann ruht das Gehalt der JVA. Wenn du aber Übergangsgebührnisse bekommst, lass diese auf der Lohnsteuerklasse 1 und die Bezüge (Anwärterbezüge der JVA) nimmst du auf die Steuerklasse 6, da die ja eh sehr gering sind. Machst du die Ausbildung bei der JVA (Justizdienst )? Bei mir waren die ÜG´s noch bei 75% und bei einer Vollzeitausbildung sogar erhöht auf 90. Ich hatte auch eine Ausbildung (Vollzeit) beim Freistaat (mD) gemacht und hab 90% ÜG´s und die Anwärterbezüge vom Freistaat bekommen. Ausscheidergeld gibts auch normal.
MfG
Ar.... hoch und LOS
kommt darauf. sieht jeder anders
Lass dir ne neue nummer geben
An deinem Geburtstag hast du ja die 18 Jahre vollendet. Also kannst du A... kaufen.
WEnn du einen neuen Antrag stellst und eine gesundheitliche Besserung einer einzlenen Behinderung festgestellt wird, obwohl auch evtl eine neue Behinderung hinzukommt, dann kann dies zu einer geringeren Einstufung führen. Auch kann durch deinen Antrag eine rechtliche Änderung (dh: die Einstufung der bereits anerkannten Behinderung ist nun geringer; zB werden künstliche Gelenke seit einiger Zeit geringer eingestuft.) umgesetzt werden. Bitte informiere dich vor deinem Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.
Wie schon genannt hat man nur Nachteilsausgleiche und keine Vorteile. Wenn du einen grünen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60 hast, hast du einen besonderen Kündigungsschutz, einen Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche pro Kalenderjahr (abhängig von deiner Arbeitszeit; 5-Tagewoche = 5 Tage zusatzurlaub, 4-Tagewoche = 4 Tage, usw.). Wenn die Schwerbehinderung nicht fürs ganze Jahre vorliegt hast du 1/12 Anspruch auf den Zusatzuralub.Ist auch gesetzlich geregelt. Auch hast du einen Steuerfreibetrag.
Eine Behinderung wird ab einem GdB 20 festgestellt. Also ist man ab diesem Grad behindert. Ab einem GdB vom 50 spricht man von Schwerbehinderung. Nachteilsausgleiche beginnen ab einem GdB von 30 aufwärts. Evtl mal googlen: Broschüre: Ratgeber für Menschen mit Behinderungen
Merkzeichen H steht grundsätzlich nur zu, wenn man Pflegestufe II hat.
Wartezeit ca. 4-8 Wochen