http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_pn=0&_pgnt_id=resultShort&status=A05 Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.
Der berufspraktische Teil der Aus- bzw. Weiterbildung kann vergütet werden.
Wird der für die Aus- bzw. Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine dementsprechende Vergütung.
Wird das erforderliche Berufspraktikum in kommunalen Einrichtungen oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an deren tarifliche Vereinbarungen anlehnen, abgeleistet, wird es mit einem Praktikumsentgelt von € 1.333 im Monat vergütet.