Hallo, was für eine vollmacht hat deine mutter???? das nur deine mutter die bankgeschäfte regeln kann, oder deine großerltern

wenn deine mutter eine schriftliche vollmacht besitzt, d.h. von beiden seiten unterschrieben, das deine mutter bankvollmacht usw hat. wenn zwischen deiner oma und deinem opa keine erbvertrag erstellt wurde, dann erbt der längstlebende.hat dein opa die vollmacht ebenfals unterschrieben, wird er zwar erben haus bargeld usw , aber deine mitter hat die vollmacht.

die geschwister von deiner mutter können, wenn überhaupt ein beispiel: wenn deine oma 10000 € auf der bank hat dann würde dein opa ( wenn kein erbvertrag vorliegt, z.b. Gütertrennung usw, dein opa alleine erbberechtigt sein. deine mutter und die geschwister deiner mutter haben von der hälfte ( 5000,-)anteilmäßig anspruch zu je einem drittel. kann dir jetzt nicht alles so genau aufschreiben, aber du kannst mir gerne eine mail senden joe5@hotmail.de

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