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jonkinz

14.06.2017
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jonkinz
14.06.2017, 09:30
Umkleiden und Duschen Arbeitszeit?

Hallo zusammen. Ich arbeite in der Bleiverarbeitenden Industrie. In unserem Betrieb sind wir angewiesen Arbeitskleidung anzulegen und uns nach dem Arbeiten abzuduschen(wegen der Bleibelastung). Zudem gibt es Hygieneregeln die zur Einhaltung der TRGS-Norm erforderlich sind und auch von uns verlangt werden. Da das Umziehen, Duschen und alle anderen Dinge zum Gunsten des Arbeitgebers geschehen, müsste dieser uns doch die Zeit vergüten? Oder irre ich mich da? In der Betriebsvereinbarung steht das Umziehen und Duschen keine Arbeitszeit ist. Wer ist jetzt im Recht? Es gibt viele Urteile vom BAG die für die Arbeitnehmerseite stimmen. Aber ist das BAG jetzt "stärker" als eine BV? Da wir ja mit der BV benachteiligt werden.

Falls sich einer damit auskennt.... Wäre super hilfreich wenn ich mal nen Schritt weiter kommen würde.

MfG

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Antwort
von jonkinz
14.06.2017, 09:43

Es steht bei uns in einigen Betriebsvereinbarungen und in diesen Hygieneregeln. Mit dem Wortlaut: Die Mitarbeiter müssen sich umziehen.... Und die Mitarbeiter müssen sich Duschen/Reinigen.

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