Wie müssen Kapitaleinkünfte bei einem eigenen auländischen Unternehmen versteuert werden?

wie sieht es eigentlich mit den Steuern aus bei einem eigenen ausländischen Unternehmen? Man ist dort nur Eigentümer, Geschäftsführung macht jemand anderes.

Vereinfachende Annahme: Die Steuergesetze seien dieselben wie in Deutschland.

1. Die Erträge daraus werden doch dann mit der Kapitalertragssteuer versteuert aber nur bei Privatentnahmen und Dividenden. Im Unternehmen belassene Gewinne werden für mich als natürliche Person ersteinmal nicht besteuert, sondern nur in dem jeweiligen Land mit dem Äquivalent für Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Wenn man sonst keine andere Einnahmen hat, kann man doch auch eine Günstigerprüfung beantragen?

2. Wenn man im Gegensatz zu Fall 1 doch Geschäftsführer ist, wird dieses Gehalt mit allen anderen Einnahmen (außer Kapitalerträgen) mit der deutschen Einkommenssteuer versteuert. Also mit ca. 9000€ Freibetrag und dann stufenlos bis ca.45% Grenzsteuersatz.

3. Gibt es ein ausländisches Äquivalent zur vermögensverwaltenden GmbH mit der man keine Gewerbesteuern (Körperschaftssteuern ja oder auch nicht) zahlt? Für mich Laien könnte eine Holdinggesellschaft ein solches Äquivalent sein, da einbehaltene Gewinne hier auch sehr gering besteuert werden. Aber eine solche kann man ja auch in Deutschland, sogar mit einer vermögensverwaltenden GmbH aufsetzen.

P.S.: Mir ist bewusst, dass du kein Steuerberater bist und dass du nicht verbindlich antworten kannst/darfst. Meine Fragen sind rein aus Interesse für das Thema und nicht weil ich das so umsetzen will. Daher würde ich mich über kurze unverbindliche Antworten freuen, auch um zu sehen ob ich irgendwo einen Denkfehler gemacht habe. Vielen Dank und Grüße.

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vereinfachende Annahme: Die Steuergesetze seien dieselben wie in Deutschland.

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Beim Schließen der Position, ist der Ertrag daraus steuerbar.

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