Leider fehlen hier noch ein paar Angaben. Wie lange war deine Frau in Elternzeit? Sind die 3 Jahre voll? Was steht im Arbeitsvetrag bezüglich Nebenjob?
Man muss hier zwischen einer Zeitbefristung und einer Befristung mit sachlichem Grund unterscheiden. Eine Zeitbefristung geht nur einmal, d.h. aufgrund § 14 II TzBfG kann sie dich nicht mehr befristen. Nach § 14 I TzBfG (Befristung mit wichtigem Grund) kann das Arbeitsverhältnis noch einmal befristet werden. Aber dann nur solange, wie der wichtige Grund (z.B. Vertretung einer Mitarbeiterin, die sich in Elternzeit befindet)auch vorhanden ist. Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt!
Für dich gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft bist du vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 MSchG darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Wenn aber vereinbart ist, dass das Arbeitsverhältnis zur Probe abgeschlossen ist, dann kann es mit der Probezeit enden. Dazu müsste man die genaue Vertragsformulierung kennen!