Hallo,
hab ziemliche Scheiße gebaut und deswegen nun eine Anzeige am Hals, also folgender Tatbestand:
Ich habe im Zeitraum der letzten 2 Wochen über Facebook an 3 verschiedene Leute je 2 erotische (keine Nacktaufnahmen) eines damals 16-jährigen Mädels gesendet, die mir früher mal viel bedeutet, mich aber komplett verarscht hat. Hab mich auf Facebook bereits dafür bei ihr entschuldigt, zu dem Verhör werd ich wohl aber müssen und in den sauren Apfel beißen.
Nun ist die Frage wie ich mich bei dem Vorsprechen bei der Polizei verhalten soll, die werden mich schließlich bestimmt nach meinem Motiv fragen, soll ich dann angeben, dass ich ihre Bilder quasi als Rache für alles, was sie mir angetan hat an andere verteilt hab, soll ich hierzu einfach gar nichts sagen oder wie soll ich am besten vorgehen?
Wie gesagt handelt es sich hierbei um Aktfotografien wohl bemerkt von lausiger Qualität, jedoch war sie zum Zeitpunkt der Bilder eben noch minderjährig, spielt dies in der Beurteilung meiner Strafe ebenfalls eine Rolle bzw. ist es in irgendeiner Weise sinnvoll zu erwähnen, dass sie ohnehin auch ähnlich erotische Bilder von sich für jeden öffentlich zugänglich auf Facebook zeigt?
Wie hoch wird das Strafmaß sein, mit dem ich zu rechnen habe, wenn ich mir bislang noch nie zuvor etwas zu Schulden kommen lassen habe, wird mir noch ein Gerichtsprozess bevorstehen und habe ich bei der Straffestlegung die Wahl ob ich einen gewissen Strafsatz zahlen oder lieber ins Gefängnis möchte bzw. wie realistisch ist es, dass ich meine Schuld einzig durch Sozialstunden abarbeiten kann und wird so etwas ebenfalls ins Führungszeugnis übernommen?
Angenommen ich würde ihr anbieten ein angemessenes „Schmerzensgeld“ zu zahlen, welches sie ansonsten ja nicht bekommen würde, könnte sie dann noch die Anzeige wieder folgenlos für mich zurückziehen oder wird das auf jeden Fall weiterverfolgt?
Vielen Dank für eure Ratschläge