Och ich bin über 50 und hab ähnliche Probleme mit Frauen. Die überaus hässlichen wollen was von mir gutaussehende suchen sich lieber einen hässlichen Mann. Die einen Frauen wollen einen über 180cm grossen Mann die Anderen einen der nur 160cm ist meine Grösse kommt selten dabei vor und wenn passt irgend etwas anderes Ihr nicht. Der letzten Frau bot ich an Ihr zu helfen, aber Sie wollte es nicht. Was kann man mehr tun?

Damit jemand passendes zu finden hat man selten Glück. Viele Menschen haben auch besonders hohe Ansprüche an den Partner die Dieser eben niemals erfüllen kann.-P Schade eigentlich das man zum Alleinsein verurteilt ist.

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Leider muss man neuerdings wie im 3.Reich Sozialarbeiter in die Wohnung lassen und die dürfen dann sogar in offene also Schränke ohne Schlüssel hineinsehen. Aber man muss nicht zwei davon reinlassen. Schliesslich könnte der Zweite einem etwas klauen. Man kann Die ja nicht alle überwachen.

Nichts desto Trotz würde ich zu einem Hilfeverein gegen HartzIV Schweinereien gehen und gegen die Massnahme klagen. Übrigens muss man ja auch nicht da sein wenn die unangemeldet klingeln und kann dann auch nicht wissen das es sich um Welche von Denen handelt. Somit dürfte ein Nichtöffnen der Türe auch keine Nachteile erbringen.-P Ich denke daher liegt bei Ihren Jobcenter Sozialarbeitern einiges im ARGEn.-P

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Was tun bei Ermittlung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen?

Hallo,

hab ziemliche Scheiße gebaut und deswegen nun eine Anzeige am Hals, also folgender Tatbestand:

Ich habe im Zeitraum der letzten 2 Wochen über Facebook an 3 verschiedene Leute je 2 erotische (keine Nacktaufnahmen) eines damals 16-jährigen Mädels gesendet, die mir früher mal viel bedeutet, mich aber komplett verarscht hat. Hab mich auf Facebook bereits dafür bei ihr entschuldigt, zu dem Verhör werd ich wohl aber müssen und in den sauren Apfel beißen.

Nun ist die Frage wie ich mich bei dem Vorsprechen bei der Polizei verhalten soll, die werden mich schließlich bestimmt nach meinem Motiv fragen, soll ich dann angeben, dass ich ihre Bilder quasi als Rache für alles, was sie mir angetan hat an andere verteilt hab, soll ich hierzu einfach gar nichts sagen oder wie soll ich am besten vorgehen?

Wie gesagt handelt es sich hierbei um Aktfotografien wohl bemerkt von lausiger Qualität, jedoch war sie zum Zeitpunkt der Bilder eben noch minderjährig, spielt dies in der Beurteilung meiner Strafe ebenfalls eine Rolle bzw. ist es in irgendeiner Weise sinnvoll zu erwähnen, dass sie ohnehin auch ähnlich erotische Bilder von sich für jeden öffentlich zugänglich auf Facebook zeigt?

Wie hoch wird das Strafmaß sein, mit dem ich zu rechnen habe, wenn ich mir bislang noch nie zuvor etwas zu Schulden kommen lassen habe, wird mir noch ein Gerichtsprozess bevorstehen und habe ich bei der Straffestlegung die Wahl ob ich einen gewissen Strafsatz zahlen oder lieber ins Gefängnis möchte bzw. wie realistisch ist es, dass ich meine Schuld einzig durch Sozialstunden abarbeiten kann und wird so etwas ebenfalls ins Führungszeugnis übernommen?

Angenommen ich würde ihr anbieten ein angemessenes „Schmerzensgeld“ zu zahlen, welches sie ansonsten ja nicht bekommen würde, könnte sie dann noch die Anzeige wieder folgenlos für mich zurückziehen oder wird das auf jeden Fall weiterverfolgt?

Vielen Dank für eure Ratschläge

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StGB Bei bekannt werden einer Straftat hat diese auch durch die Strafverfolgungsbehörden verfolgt zu werden. Ein zurück ziehen der Anzeige bringt also keinen Gewinn. Aber da es Ihre erste Tat war sollten Sie Bewährung erhalten. Sie sollten sich also reuig zu Ihrer Tat verhalten, das mindert die Strafe vielleicht.-)

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Wenn der Rechner auf den Auslieferungszustand gesetzt wird sollten Viren sich auch verabschiedet haben. Datenrettung sollte man z.B. unter Linux Live CD vollführen.

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Meine Nachbarn sind zu laut!

Seit kurzem wohnt neben meiner Schwiegermutter ein Paar mit einem kleinen Kind. Der gute Mann stammt aus Spanien und hat derzeit keine Arbeit. Demzufolge hat er sehr viel Zeit sich mit seinem Kind zu "beschäftigen". Er führt lange Telefongespräche, spricht dann unglaublich laut und stundenlang spanisch oder im Wechsel englisch. Das Kind turnt unaufhaltsam auf einem Trampolin herum und wenn er mal nicht am Telefon redet, spielt er Gameboy mit den dazugehörigen Geräuschen von lachenden oder kichernden Stimmen oder anderen Geräuschen. Dazu läuft zusätzlich noch der Fernseher oder das Radio in einer unmöglichen Lautstärke. Es hört sich vielleicht ein wenig ulkig an, doch für meine Schwiegermutter ist dies Terror. Sie hält es kaum noch aus. Bisher war in ihrem Wohngebiet alles ruhig und nun stört der Nachbar den ganzen Tag. Sie wohnt unmittelbar neben ihm und muss ihn und die Geräusche den ganzen Tag bis in die Nacht hinein ertragen. Sie kontaktierte auch schon die Hausverwaltung und bat sie, sich der Sache anzunehmen. Die waren auch relativ schnell vor Ort und schrieben zurück, sie hätten keinerlei Störung bemerkt. Na ja, einen Tag war es mal ruhig weil er weg war und den Tag haben die natürlich erwischt. Meine Schwiegermutter ist Rentner und den ganzen sagen wir mal fast den ganzen Tag zu Hause. Sie hält sich viel im Garten auf und genießt die Ruhe. Die Anfrage wurde von Seiten der Hausverwaltung nur abgewürgt worden. War ja auch klar, der Vorführeffekt. Meine Frage an vielleicht Mitleidende oder Experten: Was kann sie noch tun, um diese Sache abzustellen. Sie hält es wirklich kaum noch aus.

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Zimmerlautstärke wird vom Gesetz verlangt. Dies betrifft nicht Wohngeräusche. Das Ordnungsamt könnte die Umstände prüfen und Messungen vornehmen. Allerdings würde ich vorher mal mit dem Nachbarn reden.

Übrigens Krach kann zu schweren Störungen führen und als Mittel zum Mentizid (Hirnwäsche) genutzt werden. Für mich hört sich das daher nicht ulkig an.

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Am Besten kaufen Sie das original Netzteil. Wenn das nicht geht, kaufen Sie eines mit den selben Werten.

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Tja möglicherweise ist Malware auf dem Rechner ein Recover könnte vielleicht helfen.-)

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Nehmen Sie besser DVB-S damit geht das auf jeden Fall.-)

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Dazu muss man wissen wie die virtuelle Platte funktioniert. Hier wird Speicher "RAM" benutzt um eine Festplatte zu simulieren die so schnell ist wie eben RAM und nicht so langsam wie die Festplatte. Nach dem Restart ist der RAM aber geleert worden. Man müsste die Daten also vor dem Neustart speichern und danach wieder laden. Das Betriebssystem wird eh in den Speicher geladen eine virtuelle Platte würde nichts ändern.

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Richtigkeit einer Kündigung auf Eigenbedarf, wie kann ich es überprüffen?

Unser Vermieter hat uns Miketvertrag auf Eigenbadrf gekündigt. Wir wohnen hier 2 Jahre, wo wir eingezogen sind war unsere Tochter 18 Monate alt, im November ist unser Sohn geboren, er ist jetzt 7 Monate alt jetzt. Die Wohnung ist 140 qm groß, wir hatten vor 4 Jahre 14.000 € investiert (die Küche war das teuerste, mit Eibau lag es bei 7.500 €). Nun STRESS jetzt: das Wohnzimmer ist sehr groß, dem entsprechen haben wir riesigen Couch und ziemlich lange Einbauwand, was eigentlich nicht zu teilen ist. Die Küche wurde genau an den Küchenraum angepasst und sw.... Wir haben 3 Monate Kündigungsfrist, wir waren die ganze Zeit auf der Suche, nun fanden wir nichts passendes, und vor kurzem einen Glück - in der nächster Ortschaft eine passende Wohnung für uns, auch m. Möbel, zwar Küche wird natürlich nicht so rein passen, da müssen wir neue Wandverkleidung und Platten besorgen (was das ganze uns wieder kosten würde), auch für meine Tochter wäre es super, sie kann in Ihren Kindergarten weiter gehen und mit Ihren Freunden bleiben, nur die Familie von dieser Wohnung zieht erst 2 Monate später in eigenen Haus. Jetzt war die Vermieterin vorgestern wieder da (kommt immer nur wenn mein Mann auf der Arbeit ist) und hat den Schreiben gebarcht, dass Sie, wenn die Küdigungsfrist abgelaufen ist wird Räumungsklage einreichen und hat uns die Miete als Nutzungsentschädigung von 550 € auf 840 € erhoben (Kaltmiete). Eine weitere Verlängerung des Mietvertrages wäre nicht möglich, Sie ist wütend, Ihr Sohn will mit Freundin hier in die Große Wohnung einziehen, mit Ihr kann man überhaupt nicht reden. Wir hatten davor einen Streit wegen unser Stromzähler: wo wir eingezogen sind haben die uns nicht mitgeteilt, dass Algemeinstrom auf unser Zähler läuft (das Haus hat 3 Parteien), wir haben es durch einen Zufall festgestellt, an einem Abend die Sicherungskasten in unserer Wohnung abgeschaltet, wo wir zurückgekommen sind, hang ein Zettel "Bitte den Strom aus der Sicherungskasten nicht ausschalten: Treppenhaus, Garage, Aussenlicht Wasserpumpe... wird nicht funktionieren), darauf hat Sie gaantwortet " Das ist doch lächerlich, wegen diesem Pipa einen anderen Zähler einschafen) da gings schon los mit Streit.. und kamm immer was neues... Die Nebenkostenabrechnungen sind unkorrekt. Wir haben jetzt einen Termin beim Mieterschutz vereinbart, sicherlich können Sie uns irgendwie helfen, aber diese Räumugsklage und Mieterhöhung... Dann bin ich mir sicher, dass Sie aus Wut gekündigt hat, denn eigentlich alle Kinder von Ihnen haben leere Häuser stehen und was will der Sohn mit Freundin in so einer großer Wohnung...? Wir selber wollen auf keinen Fall hier bleiben und haben schon Wohnung gefunden und werden nächste Woche den Mietvertrag unerschreiben, aber mit ausziehen hier und dort einziehen können wir erst 2 Monate nach dem Ablauf d. Kündigungsfristes. Es ist einfach schlimm. 2 kleine Kinder, können die uns rausschmeisen und soviel an Miete verlangen? :0( Ob es hier wirklich Eigenbedarf ist....

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Mit Rechtsanwalt dürfte es nicht möglich sein Sie so schnell aus der Wohnung zu bekommen. Die Mieterhöhung ist mit Sicherheit nicht haltbar und als illegal einzustufen weil Schikane. Den Eigenbedarf können Sie erst nach Auszug überprüfen, wenn dann keiner aus der Familie des Vermieters; einzieht war es kein Eigenbedarf. Allgemeinstrom muss gesondert abgerechnet werden und darf nicht einer Partei zu Lasten gelegt werden.

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Haben Sie den dazu gehörigen Adapter Treiber installiert?

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http://www.focus.de/schule/schule/unterricht/paedagogik/tid-7944/disziplin-in-der-schule_aid_138718.html

Übrigens adhs ist fast immer eine Fehldiagnose wie der Erfinder der Krankheit verlauten liess. Kinder ruhig zu stellen an Statt Ihnen Freizeit und Bewegung zu erlauben schadet Diesen nur.-)

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Ja Miete kann man dafür mindern. Gehen Sie aber zur Sicherheit vorher zu einem Anwalt für Mietrecht.

Bei der Heizung scheint ja nicht viel defekt zu sein der Thermostat müsste wohl getauscht werden.

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Das hätte innerhalb von 2 Jahren überprüft werden müssen jetzt ist nix mehr mit Schmerzensgeld. Der dazu gehörige Paragraph heisst Körperverletzung.

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Ehrlichkeit wird in Deutschland wieder bestraft. Wo selbst der Staat kriminell ist lohnt Ehrlichkeit halt nicht und die Kinder sehen das ja alles und fühlen sich belogen wenn man Ihnen erzählt das Ehrlichkeit etwas bringen würde.

Im StGB steht keine Strafe ohne Gesetz und Jeder ist unschuldig bis Seine Schuld bewiesen wurde. Leider halten sich Richter nicht daran. In Wuppertal wurde ein junger Mann als Brandstifter verurteilt Trotz Alibi und keiner Beweise gegen Ihn, allein das Er den "IQ-Test" nicht bestand führte zu Seiner Verurteilung. Staatsanwalt und Richter verhielten sich wie bei den Nazis mit Beschimpfungen des Angeklagten denen auch die Beisitzer zustimmten.

Guute Naacht Deutschland.

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