Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber in meinen Augen bisher unklar und irgendwie auch falsch beantwortet.

In der FwDV 2 steht: "Der Lehrgang 'Sprechfunker' soll vor dem Lehrgang 'Atemschutzgeräteträger' abgeschlossen sein." (Kapitel 3.2; Ausgabe März 2003)

Soll. Entsprechend kann und darf jeder mit abgeschlossenem TM1 den Lehrgang AGT besuchen. Auch ohne abgeschlossenen Lehrgang Sprechfunker, weil er eben keine Voraussetzung (= muss) ist.

Für den Fall, dass man als Truppmitglied ein Sprechfunkgerät in die Hand bekommt, ist es durchaus sinnvoll, den Lehrgang Sprechfunker besucht zu haben.

Auch ein Einsatz als AGT ist ohne Lehrgang Sprechfunker erlaubt.

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