Laut der Firma, die die dinger Abliest entsprechen die Heizkostenzaähler nicht mehr §5 der HKV. Der Vermieter hat die dinger jetzt jedoch gekauft und ob die wirklich nicht mehr dem §5 entsprechern kann ich natürlich nicht sagen. In der HKV steht leiser nur folgendes drin:
§4 2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen
Da steht aber nix dass der Mieter das zahlen muss oder?