Keine Chance. Die FRITZ!Boxen von AVM erlauben grundsätzlich das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen von "innen", also vom WLAN bzw. LAN. Schlimmer noch: Die Telekom hilft danach bei der Aktivierung funktionierer Festnetzeinstellungen – das wird als benutzerfreundlich betrachtet. In der Summe kann man das zum trivialen Kapern von FRITZ!Boxen einsetzen.
Antwort
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Es gibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 17.8.2011:
http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=2527
In jenem Fall ging es um das Arbeitszimmer eines Freiberuflers in der eigenen Wohnung.
Die GEZ meint aber, dass das Arbeitszimmer eines GmbH-Geschäftsführers (in der eigenen Wohnung …) eine ganz andere Sache darstellt und scheint durchaus streitbereit zu sein.