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johaensen

08.05.2010
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johaensen
08.05.2010, 11:27
Ist die Verweigerung der Garantie rechtlich bindend?

Hi! Ich habe bei einem Internetshop eine HiFi Stereoanlage im September gekauft. Das erste Gerät war bereits nach 2 Wochen defekt. Das zweite direkt bei Erhalt der Ware. Das dritte (erhalten Ende Oktober) funktionierte nun bis vor ein paar Tagen. Jetzt wollte ich das Gerät beim Verkäufer reklamieren (Garantieanspruch 2 Jahre) doch dieser verwies mich auf eine Klausel in den AGBs. Diese besagt, dass ich nach Ablauf von 6 Monaten nach Erhalt der Ware ein Gutachten von einem Sachverständiger vorlegen muss (welches besagen müsse dass sich das Gerät bei Auslieferung in einem Mangelzustand befand) ansonsten tritt der Garantiefall nicht ein.

Ist das rechtlich bindend? Das ist doch ein blanker Witz. Die verarschen mich doch oder?

Gruß Johann

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Antwort
von johaensen
10.05.2010, 19:29

danke schonmal für eure hilfe. ich werd mich mal nach meinen prüfungen darum kümmern.

hat jemand vielleicht einen tipp wie ich vorgehen soll? gleich zum anwalt gehen? wie hoch sind denn die chancen das ich die kosten bezahlen muss falls ich die klage verliere? oder ist das rechtlich korrekt was der da abzieht?

J

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