Definitiv würde ich sie jetzt einem Goldhändler vorlegen. Der Goldpreis sehr hoch. Vielleicht steigt er auch noch. Du solltest einen Händler finden, der dir den aktuellen Tagespreis für Gold zahlt. Ich habe selbst vor zwei Jahren eine solche Uhr an einen Goldhändler verkauft. Bereits damals habe ich dafür 200 Euro bekommen. Das dürften heute wesentlich mehr sein.

Viele Grüße

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Na Ja, die Frage deutet wohl darauf hin, dass du selbst glaubst, es könnte mehr sein als nur ein Telefonstreich. Ich würde es einfach nicht machen. Denn warum sollte man jemanden einen Streich spielen! Es kommt auf die Häufigkeit und die Tageszeit an und, das ist ganz wichtig, ob der Angerufene sich in einer unerträglichen Art belästigt fühlt. Die Einleitung rechtlicher Schritte ist in solchen Fällen überhaupt nicht mehr ungewöhnlich, da diese sogenannten Streiche in den letzten Jahren zugenommen haben. Vorsichtig solltest du insbesondere dann sein, wenn es um deinen Exfreund oder die Exfreundin geht oder eine andere nahestehende Person. Es mag sein- wie unten beschrieben- dass die Staatsanwaltschaften ein Ermittlungsverfahren einstellen würden. Solche Störanrufe stellen in jedem Fall eine Nötigung dar. Häufen sollten sich diese Störanrufe nicht.

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Ich würde mich so verhalten, dass Ermahnungen nicht notwendig sind. Ich habe aber noch einen Tipp für dich. Es wäre sehr nett, wenn Groß - und Kleinschreibung beachtet werden. Das gilt auch für die Interpunktion..

Viele Grüße

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Das Urteil ist in der Regel sofort vollstreckbar, so dass der Gläubiger auch vollstrecken kann. Gegen diese Vollstreckung kann noch eine Vollstreckungsgegenklage erhoben werden. Wenn du die in dem Mahnbescheid erhobene Forderung für un gerechtfertigt hälst, so kannst du dem Mahnbescheid innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt widersprechen. Es ist dabei unzulässig, den Widerspruch zu begründen.

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Hallo, da der Vater bereits den vollen Unterhalt für seine Kinder zahlt, hat er grundsätzlich keine weiteren Kosten für etwa Kleidung zu tragen. Diese Kosten sind mit dem Unterhalt abgegolten. Ich halte es nicht für ratsam, den Vater weiter unter Druck zu setzen. Er macht ja wohl sehr viel mit seinen Kindern und wird wohl auch so noch Kosten tragen für die Freizeitaktivitäten. Meines Erachtens hat die Erziehungshelferin in diesem Fall ihre Kompetenzen überschritten. Auf deren Empfehlung würde ich mich nicht berufen. Eine rechtliche Handhabe hat sie nicht. Ich habe im Bekanntenkreis selbst solche Fälle. Ich finde es immer befremdlich, welchem Anspruchsdenken sich Unterhaltsverpflichtete ausgesetzt werden. Auch hier muss ich sagen, dass die Forderungen vollkommen über das hinausgehen, was rechtlich überhaupt möglich ist. Ich würde auf Freiwilligkeit setzen.

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Hallo, tatsächlich kann das ander Art der Behandlung dienen. Im gesetzlichen Rahmen ist die Krankenversicherung allerdings verpflichtet, die Behandlungskosten zu übernehmen. Für die Behandlung beim Zahnarzt gibt es einen sogenannten Festzuschuss zur behandlung. Wer nachweisen kann, dass er in den letzten 5 Jahren bekommt einen Zuschuss von 50 % für die Zahnbehandlung. Dabei bezieht sich dieser Anteil nur auf die gesetzlichen Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Da gibt es von Kasse zu Kasse keine Unterschiede, da diese Leistungen in einem Leistungskatalog dokumentiert sind. Wenn etwa ein Backenzahn gezogen wird, dann wird im gesetzlichen Rahmen auch die Krone oder Brücke bezahlt werden müssen.

Für Personen mit geringem Einkommen ( z.B. ALG I, ALG II oder Rente) kann es auch den doppelten Festzuschuss geben. Das heist, dass die Behandlungskosten komplett übernommen werden.

Also fragt nach, ob ihr Anspruch auf den doppelten Festzuschuss habt. Falls ihr also Leistungen bezieht, die zum doppelten Festzuschuss berechtigen, solltet ihr das Gespräch mit eurer Krankenkasse führen. Habt ihr in der Vergangenheit bereits Zahnarztbehandlungen bezahlen müssen, könnt ihr diese Kosten von der Krankenkasse zurückfordern, wenn die Krankenkasse sehen konnte, dass euch ein doppelter Festzuschuss zusteht.

Ansonsten kann ich nur ganz allgemein darauf hinweisen, dass es bei der AOK immerwieder Probleme mit der Übernahme von Kosten gibt. Ich würde die Kasse wechseln. Ich bin in der TKK und bin allerbestens zufrieden.

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Unterhalt neu berechnen - wie?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mit folgender Frage an Sie herantreten und hoffe auf Hilfe. Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) verdient 1200 € Netto und zahlt Unterhalt für seinen 3-Jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. (Zu Studiumszeiten hatten die Expartner und er sich auf einen Pauschalbetrag geeinigt). Als er dann sein Diplom hatte und noch arbeitslos war, bekam er Post vom Jugendamt der Stadt in die Expartnerin lebt um den Unterhalt neu berechnen. Die Auskunft damals war, dass er egal wie er es macht die 225€ Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss. Dies tut er seit dem und hat auch in der Zeit in der er keine Arbeit hat, diesen Betrag gezahlt. Meine erste Frage ist - stimmt es, dass er bei 1200€ Netto 225€ zahln muss?

Wichtiger ist mir aber folgener Punkt. Wir bekommen im September diesen Jahres unser erstes gemeinsames Kind. Kann dann der Unterhalt neu berechnet werden und wenn ja wie. Ich habe bereits versucht mich zu belesen, bin aber eher verwirrt. Müssen wir seine Ex bitten eine Neuberechnung beim Jugendamt zu beantragen. (Leider wird Sie das nicht tun und ist wenig kooperativ). Welche Wege haben wir dann, wenn sie sich sperrt? Wenn das vor Gericht muss, weil sie sich nicht so einigen will, fallen uns dann die Anwaltskosten zu?

Ich werde ein Jahr zu Hause bleiben um mich um unser Kind zu kümmern, bekomme in dieser Zeit erst Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld. Werden diese Beträge mit angerechnet? Ist mein Freund in der Elternzeit auch mit unterhaltsverpflichtet - wird der Unterhalt dann für 3 Unterhalsberechtigte berechnet?

Vielen Dank und beste Grüße, Susann

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Hallo, deine Fragen gehen schon sehr ins Detail und machen offenkundig eine anwaltliche Beratung notwendig. Die ist hier nicht möglich und auch nicht gestattet. Was ich mich frage ist, wieso du die Angelegenheit nicht mit deinem Freund besprichst. Für euer gemeinsames Kind wird er Unterhalt zahlen müssen. Für dich jedoch nicht. Du wirst soweit dir kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit zusteht, dein Einkommen durch Sozialleistungen decken müssen. Ich hoffe für dich, dass das nicht der Fall sein wird.

Sozialämter wollen natürlich immer Geld. Richtig ist, dass dein Freund an seine EX - Partnerin den Unterhalt für seine Kinder zu zahlen hat. Allerdings nur so lang, bis die Kinder ihre erste Ausbildung beendet haben. Regelmäßig ist eine Unterhaltszahlung zu zahlen. für die Arbeitslosigkeit des Unterhaltsverpflichteten gilt dass er sich dringenst bewerben muss. Dabei sollte er keine E-Mail - Bewerbungen senden. Sondern wie üblich, schriftlich und per Post. Diese Bewerbungen müssen über Aussagekraft verfügen, so dass keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Arbeitsplatzsuche bestehen.

Sollte das nicht der Fall sein, so tritt eine gerichtliche Fiktion ein. Da wird dann ein Einkommen fiktiv zugrunde gelegt, von dem aus die Unterhaltspflicht berechnet wird.

Sollte es also zur Klage kommen sollte darauf vielleicht geachtete werden.

Grundsätzlich trägt zunächst jeder seine eigenen Kosten der Rechtsverfolgung. Im Fall des Obsiegens der einen Partei wird die andere Partei deren Kosten zu tragen haben.

Sollte jedoch kein ausreichendes Einkommen für eine Beratung oder Prozessführung bestehen, so gewähren die Gerichte Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, wenn das Einzelnettoeinkommen ca. 980 Euro nicht überschritten wird.

Die Unterhaltsberechnung kann das Sozialamt jederzeit durch führen. In der Regel aber wohl einmal jährlich.

Viele Grüße

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Hallo, grundsätzlich dürfen Kinder natürlich spielen. Nur nicht so. Das was Sie schildern klingt allerdings sehr massiv. Meines Erachtens liegt dort eine Störung des häuslichen Friedens vor und damit eine Unzumutbarkeit zur Fortführung des Mietverhältnisses. Den betreffenden Familien kann daher gekündigt werden, wenn dieser Zustand nicht abgestellt wird. Sollte dieser Zustand auch weiterhin andauern, sollten Sie und auch die gestörten Nachbarn eine sogenannte Mängelanzeige an den Vermieter richten. Ganz davon abgesehen, dass er ohnehin verpflichtet, jede Störung zu verhindern und Mängel zu beseitigen, würde er nach einer Mängelrüge tätig werden müssen. Sollte der Vermieter sich dazu nicht in der Lage sehen, sollte ihm die Kürzung der Miete in Aussicht gestellt werden. Diese Kürzung sollte jedoch angemessen sein.

Der Nachbarin, der die heiße Butter in den Schuh gegossen wurde, sollte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Es sollte auch so sein, dass Sie die Polizei verständigen, damit akute aktuelle Störungen,etwa das Verteilen von Scherben oder Ähnliches, verhindert oder untersagt werden können.

Ich empfehle Ihnen dringend, ein sogenanntes Störprotokoll anzulegen. Diese Störprotokoll soll das Datum, die Uhrzeit und Art und Weise der Störung dokumentieren. Dort sollte auch eingetragen werden, wann und ob die Polizei verständigt wurde.

Vielleicht hört sich das für Sie zu heftig an. Aber nach Ihren Schilderungen ist davon ausgehen, dass Sie mit einem Gespräch weiterkommen. Da müssen andere Geschütze her. Wirklich!

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Viele Grüße

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Grundsätzlich ist es deine Aufgabe das Wahre vom Unwahren zu unterscheiden. Also solltest du die Quellen selbst als gut oder schlecht qualifizieren. Immerhin soll es sich bei deiner Arbeit um eine eigene Leistung handeln. Quellen findest du im Internet. Und wenn du es richtig gut machen willst, dann wende dich doch zum einen an den BUND und zum anderen an die Landwirtschaftskammern. Wie du weißt, gibt es zur Tierhaltung in der Landwirtschaft unterschiedliche Auffassungen. Wenn du also thematisieren willst, unter welchen vermeintlich schlechten Bedingungen Tiere gehalten werden, dann brauchst du nur einseitig den Begriff "Massentierhaltung" eingeben. Ansonsten solltest du vielleicht zunächst den Begriff ""Tierhaltung" eingeben. Solltest du jedoch eine gute Arbeit schreiben wollen, so wirst du zeigen müssen, dass du dich mit der einen oder auch der anderen Form der Tierhaltung auseinandergesetzt hast. Also auf die These, die Gegenthese und Analyse.

Ich fürchte aber, dass das sehr schwer für dich werden wird, da du nicht in der Lage bist, Groß- und Kleinschreibung auseinanderzuhalten. Ziemlich traurig. Das wäre sicher dann wichtig, wenn man sich schriftlich an Dritte wendet.

Viele Grüße

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Hallo, ich kann mich auch nur meinen Vorrednern anschließen. Es ist eine gesonderte Toilette vorhanden und für die Mitarbeiter bereit gestellt. Also muss die auch genutzt werden. Außerdem war der Mitarbeiter unverschämt. Für den Wiederholungsfall würde ich mich auch mit dem Vermieter in Verbindung setzen und um Abhilfe bitten. Dazu wäre er verpflichtet.

Viele Grüße

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Nein, die Uhr ist nicht aus Gold, jedoch vergoldet.

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Löss ist kein Mittel, dass in der Landwirtschaft eingesetzt würde, etwa wie Spritzmittel. Vielemehr handelt es sich um einen schweren Boden, der als lehmig-tonig beschrieben wird.

Je schwerer ein Boden ist, um so mehr Wasser kann er speichern.  Dieser Boden ist noch schwerer als reiner Lehmboden.

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Es handelt sich um ein ganz typiscdhes Vorgehen dieser Firmen. Wahrscheinlich war auf der Seite keine Preisangabe oder zumindest keine Deutliche.

Ganz davon abgesehen, sind Mahngebühren von 30 Euro schlicht nicht durchsetzbar. Tatsächlich brauchen Sie nichts zahlen. Teilen Sie aber vorsorglich mit, dass Sie etwaige anfallende Inkassokosten keinesfalls tragen werden. Denn meistens lassen die erst noch ein Inkassobüro tätig werden. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, also einer vom Gericht, können und sollten Sie diesem widersprechen.

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Ich würde die Eltern des Mädchens informieren. Ich würde mich auf jeden Fall einmischen.

Ganz davon abgesehen, würde ich mich an Ihrer Stelle auch noch an die Staatsanwalt wenden.

Auf keinen Fall sollten Sie die Augen verschließen. Denn es ist davon auszugehen, dass auch Sexualität eine Rolle spielt und dann ein strafbarer Kindesmissbrauch vorliegt. Ich habe hier einen Kommentar gelesen, der darauf hinweißt, dass Sie sich nicht in fremde Beziehungen einmischen sollen. Folgen Sie diesem Rat bloß nicht. Auch solltenn Sie sich nicht unterstellen lassen, das ginge Sie nichts an. Ganz im Gegenteil könnten Sie sich wegen einer etwaigen Nichtmitteilung an die Staatsanwaltschaft selbst strafbar machen. Es geht hier allein um den Schutz des Mädchen insbesondere gegen einen sexuellen Missbrauch.

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Dein rechtliches Anliegen ist nicht erkennbar.

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Eine Nachtruhe beginnt ab 22.00 Uhr dauert bis morgens um 6.00. Allerdings darf die Musik auf Zimmerlautstärke abgespielt werden. Jedenfalls würde ich die Polizei in jedem Fall rufen, und zwar immer. Gut ist es auch bei dauerhafter Störung ein Störprotokoll anzulegen.

Das Störprotokoll sollte Tag Datum und Art und Weise der Störung enthalten und welche Maßnahmen Sie dagegen getroffen haben. Also auch die Besucher der Polizei.

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Richtig ist, dass man Ihnen der Regelsatz kürzt, wenn Sie die Wohnung trotz abweichender Entscheidung der Arge beziehen.  Allerdings nicht ganz.

Ich habe zwar keine Zweifel, dass die von Ihnen angegebenen Gründe für einen Umzug begründet sind.

Dennoch hat die Arge auf die dafür anfallenden Kosten zu achten. Soweit die Gründe einen Umzug rechtfertigen, ist dem Umzug zuzustimmen. Entscheidend ist aber auch,

ob für eine Indexmiete in Zukunft höhere Mietkosten anfallen. So gibt es bei der Indexmiete die Möglichkeit, dass sie über der Vergleichsmiete. Das möchten die natürlich nicht in Kauf nehmen. Denn die Miete wird steigen und möglicherweise musst du dann die Mehrkosten tragen.

 

Ich würde einen schriftlichen Bescheid von der Behörde verlangen und widersprechen und gegebenfalls einen Anwalt aufsuchen. Als ALG II Empfängerin haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe, den Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragen sollten. Dazu sollten Sie alle notwendigen Unterlagen mitnehmen; auch den letzten Bewilligungsbescheid.

 

Viele Grüße

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Ihre Eltern können auf keinen Fall verlangen, das Grundstück auf Ihre Kinder zu überschreiben. Möglicherweise noch unter Beibehaltung des lebenslangen Wohnrechts. Wenn die Kosten bisher übernommen wurden, so sind sie auch weiterhin von deinen Eltern zu tragen. Ich kann Für Sie nur hoffen, dass das Wohnrecht mit Kosteneintragung in einem Grundbuch eingetragen ist oder zumindest in einem notariellen Vertrag festgehalten ist. Dann sehe ich keine Probleme, die anfallenden Kosten einzuklagen.

Möglicherweise kann das Verhalten Ihrer Eltern so ausgelegt werden, sich nicht mehr an die Voraussetzungen des Wohnrechts zu halten und es daher nichtig ist und das Wohnrecht faktisch nicht mehr besteht.

Dann könnten Ihre Eltern möglicherweise im Rahmen eines Grundbuchberichtigungsanspruchs verpflichtet werden, der Grundbuchänderung zuzustimmen.

 

Viele Grüße

 

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Zunächst: Es ist vollkommen unerheblich, ob Ihr Vater erst seit 6 Monaten eine Frau kennt. Auch werden Sie nichts daran ändern können, dass Ihr Vater eine Generalvollmacht über sein ganzes Vermögen ausgesteltt hat. Außer er war bereits bei Vollmachterteilung betreuungswürdig. Das sollten Sie irgendwie überprüfen. Möglicherweise sollten Sie schon jetzt eine Betreuung beantragen.

 Denn schon jetzt besteht die Möglichkeit, dass die neue Partnerin das Vermögen nicht zum Vorteil Ihres Vaters einsetzt. Vielleicht ist es noch wichtig für Sie zu wissen, dass das Betreuungsrecht nur noch einzelne Lebensbereiche betrifft. So etwa die medizinische Betreuung oder die wirtschaftliche Betreuung. Es fällt mir auf, dass Ihr Vater bereits nach 6 Monaten die Generalvollmacht erteilt hat, auch für den Fall einer Betreuung.. Das lässt befürchten, dass Ihr Vater möglicherweise nicht in der Lage sein könnte, seine Geschäfte zu seinem Vorteil auszurichten. Auch wenn Sie es als Tochter sicherlich nicht gerne machen; aber kümmern Sie sich darum.

 

Ansonsten ist es so, dass Sie Eigentümerin der Wohnung sind. Die Wohnung kann Ihnen daher nicht genommen werden, da die Wohnung ja nicht mehr zu dem Vermögen Ihres Vaters gehört. Daran ändert sich auch nichts, wenn Ihr Vater betreuungswürdig wird. Vielmehr ist es so, dass Sie als Eigentümerin Miete von der Frau verlangen können. Will die Partnerin diese Miete nicht zahlen, also auch die anteiligen Betriebskosten nicht, so darf sie dort nicht wohnen. Auf keinen Fall hat die neue Partnerin Ihres Vaters Anspruch darauf, dass Sie mit ihr einen solchen Mietvertrag abschliessen. Allerdings darf sie Ihren Vater noch besuchen, sich aber nicht dauerhaft dort aufhalten.  Den Umgang können Sie natürlich nicht verbieten.

Es ist nicht so, dass Ihr Vater noch im Wege eines Testaments die Wohnung an seine Partnerin  vererben kann. Das könnte er nur, wenn er Eigentümer der Wohnung wäre. Aber das ist nicht der Fall

Sollte die Partnerin Ihres Vaters dennoch mieten, so wäre es doch sicher interessant für Sie zu wissen, ob sie die Miete von Ihrem eigenen Geld zahlt oder aus dem Vermögen Ihres Vaters zahlt!!!????  Ich würde aber nicht vermieten.

Die Partnerin Ihres Vaters scheint raffgierig zu sein. Das sieht man zum Beispiel daran, dass sie wegen der kalten Wohnung eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Sie erstattet hat. Die will Ihnen das Leben schwer machen und hofft darauf, dass Sie so genervt sind, dass Sie die Wohnung verlassen. Dieser Strafanzeige würde ich mit einer Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung begegnen

Möglicherweise werden Sie weiterhin von der Partnerin Ihres Vaters belästigt, etwa durch weitere Schikanen. Soweit die Partnerin nicht Mieterin ist, können Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot erteilen.

Sollte Sie doch Mieterin werden, so können Sie den Mietvertrag bei unzumutbaren Verhaltens und Störung des Hausfriedens  fristlos kündigen.  .

Die Partnerin hat beanstandet, dass die Wohnung zu kalt ist und sie auch keinen Zugang zur Heizungsanlage hat. Die Wohnung mag zu kalt sein, das ist aber relativ. Auf keine Fall müssen Sie den Zugang zur Heizungsanlage schaffen. Das würde ich jetzt auch nicht mehr tun.

Allerdings ist es vielleicht besser, die Heizung so einzustellen, dass jederzeit eine Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden kann. Das ist allerdings nur in der Heizperiode von Oktober bis März notwendig. Allerdings brauchen kranke Menschen ja immer mehr Wärme. Daher würde ich mich im Sinne Ihres Vaters selbst an ihn wenden..

Sie sollten sich bemühen, die neue Partnerin Ihres Vaters ganz oder weitestgehend zurückzudrängen und von relevanten Entscheidungen auszuschließen. Achten Sie insbesondere auf die Verwendung des Vermögens und Einkommens durch die neue Partnerin.

 

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Zunächst Folgendes. Man kann durchaus auf Groß - und Kleinschreibung und Satzbau achten.

Das hat nämlich auch den Sinn, sich höflich gegenüber Anderen zu zeigen.

Ich werde diese Frage nicht beantworten.

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