Schau mal hier, ich denke ist eine interessante Sache für Dich.auch wenn du keine links haben wolltest. www.bod.de
ehrlich Wendys is noch besser-aber gibt es nicht in Deutschland
Ja, darfst Du. Es gibt da keine Probleme!
wie wäre es mit " 2-Faces "
hey mach einfach ein richtig tolles Foto-nicht so 08/15. sondern ein ganz besonderes-Ich sage Dir das hat niemand und das ist einmalig
mach doch einfach!! Hey man ist nur einmal jung!! und sind wir nicht alle etwas verrückt-sonst wäre es doch langweilig!!
Wir müssen den Sommer so nehmen wie er kommt-schön warm und lang-ich habe das orakel befragt ;)
zuerst wird dein account bei facebook nur deaktiviert-kannste in deinen einstellungen vornehmen. dann wird dir dein account noch freigehalten. loggst du dich nicht wieder ein, so wird er nach ich glaube einem jahr von facebook gelöscht. ist er deaktiviert wirst du aber auch schon nicht mehr auf facebook gefunden. in den suchmaschinen dauert es aber einwenig bis du da raus bist-aber der link funkt nicht mehr.hoffe konnte helfen
hallo, ich denke wenn er ALG! bekommt muss er wie für eine Vollzeitstelle dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sonst gibt es kein ALG!. Wenn er Elternzeit nimmt kann er einige stunden arbeiten-muss aber nicht. Soweit ich weiss darf er nicht zuviel verdienen-sonst wirds vom Elterngeld abgezogen.Hoffe konnte einwenig helfen
aber sicher doch!!
musst dir kein neues kaufen
schau mal hier, ist aber kostenpflichtig http://www.karaoke-version.de/
Hallo, das ist alles kein problem, die kleinunternehmerregelung gilt weiter für dich. es ist nämlich so du darfst im ersten jahr nicht mehr als 17500 euro verdienen und im zweiten jahr nicht mehr als 50000 euro-die wie du schreibst nicht erreichen wirst. Andererseits musst du schauen ob du hohe ausgaben hast und es sich vielleicht lohnt umsatzsteuer abzuführen an das finanzamt-damit du sie dir dann nächstes jahr wiederholen kannst. am besten ist es jedoch sich mit einem steuerberater zu unterhalten. achso, du hast die kleinunternehmerregelung um das zu ändern musst du das beim finanzamt machen-solange du noch nach der kleinunternehmerregelung stehst darft du KEINE umsatzsteuer ausweisen!! also achtung!!
Hi, ich denke du hast dein video bei youtube eingestellt. crazimotion hat einen link von youtube auf ihre eigene seite gestellt.wenn es nur verlinkt ist, ist dies keine urheberrechtsverletzung, da du dein einverständniss ja auf den seiten von youtube gegeben hast. wenn du das nicht möchtest, dass dein video verlinkt wird kannst du das in den einstellungen bei youtube ändern. ich hoffe ich konnte dir helfen.