Antwort
Habe mich bei meinem Inso-verw. erkundigt, weil ich im Moment das gleiche plane. Mein Verwalter :" Hierzu darf ich mitteilen, dass dieses grundsätzlich möglich ist,allerdings erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, in der sogenannten Restschuldbefreiungsphase.