bei mir in der nachbarschaft gibt es eine ganztagsschule, die neben einer eigenen "mensa" auch von einen kleinen brötchenverkauf "ernährt wird". anscheinend besteht die mensa, aus einigen snack.automaten und einen verkauf in dem aufgewärmte fertigteile (pizzabaguettes, fertigkuchen) angeboten wird. der brötchenverkauf wird von einer frau geleitet, die sich brötchen beim bäcker holt und an der schule teurer verkäuft.
da beide ja jetzt gewinn machen (und zwar ziemlich viel in der mensa gibt es getränke für das doppelte, des ladenpreises und die brötchentante verlangt 1€ für ein 35ct teures brötchen), müssten die doch ein gewerbe anmelden, oder?
da mich das ziemlich interessiert, habe ich mal nachgefragt, keine der beiden "versorger" wollte mir da auskunft geben, aber in der Bäckerei meinte die Brötchenfrau, dass die 70 Brötchen immer verkauft. und die mensa verkäuft bestimmt noch mehr...
kennt sich da jemand aus und was sind die gesetzt dafür?