Hallo,
der Grund, weshalb im Bereich der westdeutschen „Deutschen Bundesbahn“ überhaupt Beamte eingestellt wurden, lag in der damaligen Fassung des Art. 87 GG, der die Bundesbahn als Behörde definierte.
Ab 1989 gab es eine „Regierungskommission Bahn“, welche die Probleme der Bundesbahn analysieren und Vorschläge zur Behebung derselben unterbreiten sollte. Im September 1991 präsentierte diese Regierungskommission ihren Sanierungsvorschlag, welcher auch ein Ende des Behördenstatus der Bundesbahn beinhaltete, was gleichzeitig auch ein Ende neuer Beamtenlaufbahnen bedeutete.
Mit der Bahnreform, welche zum 1. Januar 1994 vollzogen wurde, wurde der Vorschlag der Regierungskommission in die Tat umgesetzt. Das seit diesem Zeitpunkt bestehende Unternehmen „Deutsche Bahn AG“ ist keine Behörde mehr und kann daher auch keine neuen Beamten mehr einstellen. Die letzten Beamten der Bundesbahn haben im Lauf des Jahres 1993 ihren Dienst begonnen (Ausnahme hierbei sind Beamtenanwärter, die ggf. auch noch 1994 und später in den Beamtendienst übertreten konnten).
Im Bereich der Deutschen Reichsbahn (ex DDR) gab es keine Beamten, der Einigungsvertrag hätte aber vorgesehen, auch diese ab 1. Januar 1994 zu Beamten zu machen. Mit der zeitgleichen Umwandlung der DB in ein privatrechtliches Unternehmen war dies nicht mehr notwendig, wodurch auch der Bundeshaushalt nicht durch weitere Beamtenverhältnisse zusätzlich belastet wurde.
Übrigens gibt es auch heute noch Beamte bei der Bahn, die allerdings über das Bundeseisenbahnvermögen angestellt und lediglich an die DB „ausgeliehen“ sind. Der letzte Bahnbeamte wird wohl erst im Jahr 2043 in Pension gehen. Die hoheitlichen Aufgaben des Eisenbahnwesens werden außerdem weiterhin von Beamten erledigt, die allerdings beim „Eisenbahn-Bundesamt“ und nicht bei der DB angesiedelt sind.