Schwerer bewaffneter Raub. Was tun?

Es geht um folgendes Es gibt zwei Personen "A" ( 16 Jahre ) Und Person "B" zu dem Zeitpunkt ( 15 Jahre )

Mal angenommen Person "A" plant einen bewaffneten Raub in dem er mit einem Messer den Besitzer überwältigen will um die Beute zu holen . Person "A" stiftet Person "B" über einen Messenger dazu an ihn bei der Tat zu helfen & Person "B" sagt zu , weiß aber nicht worum es geht . Person "A" & Person "B" treffen sich & Person "B" wird der Plan erzählt . Person "B" sagt dann ab , aber begleitet Person "A" bis kurz vor dem Waffengeschäft wo der Raub geplant ist . Person "B" geht dann weil er mit der Tat nix zutun haben will. Kurz darauf überfällt Person "A" das Waffengeschäft mit einem Messer & stiehlt insgesamt 6 Schreckschusspistolen . Person "A" flüchtet & trifft Person "B" . Person "B" folgt Person "A" und ist dabei wie Person "A" sich umzieht & die Beute in einem Rucksack packt. Person "B" bekommt von Person "A" eine Schreckschusspistole die er jedoch nach ca. 20min wieder zurück gibt weil er damit nix zutun haben möchte . Person "B" ist dabei wie Person "A" die Waffen Verkauft / Tauscht . Person "B" wird einen Tag später von der Kriminalpolizei aufgesucht und mit auf's Revier genommen . Person "B" macht dort seine Aussage die zu ca. 70% zutrifft . In dieser Zeit wird die Wohnung von Person "B" durchsucht & es wird nix gefunden außer eine Jacke & ein Schal den Person "B" getragen hatte als er mit Person "A" gesehen wurde . Person "B" ist Kooperativ & gibt Hinweise wo mögliche Beweismittel sein könnten . Am selben Tag wird auch Person "A" gefasst . Die Polizei wirft nun Person "B" vor einen Bewaffneten Raub begannen zu haben bzw. eine Beihilfe gewesen zu sein . Person "A" wird als Haupttäter identifiziert. Person "B" wird jedoch nicht den Haftrichter vorgestellt & darf am folgenden Tag das Revier verlassen . Mit Welcher Strafe müssen Person "A" & Person "B" rechnen ?

Person "A" hat mehrmals als Täter schon mit der Polizei zutun gehabt. ( Körperverletzung )

Person "B" ist jedoch nur wegen Kleinigkeiten Polizei bekannt .

Beide Personen gehen weder zu Schule noch arbeiten.

Ich bedanke mich in voraus für die Antworten :)

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"A" dürfte ein paar saftige Sozialstunden oder, je nach vorher begangenen Taten auch Jugendarrest/Jugendhaft bekommen

Auch Person "B" dürfte nicht um Sozialstunden herum kommen, da er indirekt (indem er nicht zur Polizei gegangen ist) Beihilfe geleistet hat. "b" könnte allerdings durch Kooperstion mildernde Umstände bekommen.

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