Antwort
danke für eure antworten.
community experte:
es ist richtig, das die klage vor dem sozialgericht kostenlos ist.
die anwaltskosten jedoch nicht.
strahlemanne: ich muß den sachverhalt noch präzisieren: ich möchte keinen mietzuschuß vom sozialamt, da sich ja die miete/ einnahmen aufheben.
ich möchte nur die sozialhilfe und meine wohnung behalten.