Ich schreibe grade eine Hausarbeit über den Islam und bin dabei auf folgendes Zitat gestoßen:
„Es gibt nur eine Gesetzgebung die wirklich Gerecht und Barmherzig ist und das ist die gesegnete Sharīʿah des Islām. Und Allāh der Allerbarmer, hat uns befohlen dem Dieb die Hand abzuschlagen, den Ehebrecher zu steinigen, den vom Islām abgefallenen zu töten, den Mörder, sofern die Familie des Ermordeten das wünscht, zu töten. Dies ist Barmherzigkeit gegenüber dem Rest des Volkes und dies ist Barmherzigkeit Gegenüber dem gläubigen Muslim(abgesehen dem vom Islām abgefallenen) für seine Sünde im Diesseits zu büßen, dass er der Strafe des Jüngsten Tages entkommt. Und es ist das womit Allāh im Diesseits richtet, und uns als Mittel für Seinen Rechtsspruch einsetzt. Die Frage ist nicht, ob wir es mit unserem Gewissen vereinbaren können, die Frage ist eher sind wir bereit Allāhs Gesetze ohne Kompromiss einzusetzen? Sollte unser Gewissen, denn nicht mit der Ergebung an Allāh, dem Erhabenen verbunden sein, als mit unseren Gefühlen? Dass die Vergebung, in den Fällen wo sie uns erlaubt ist, besser ist, darin besteht kein Zweifel, doch ist es uns nimmer erlaubt, den bewiesenen Ehebrecher zu vergeben, Allāh wird ihm vergeben, sofern er bereut hat.“
Wie sind eure Reaktionen darauf? Würde sie gerne in meiner Hausarbeit erwähnen.
- ich war erst mal sprachlos^^ -
Mfg