Wenn er etwas rein werfen will Ja! aber sonst gehört der Briefkasten zur Mietsache, behält der Vermieter ohne Wissen und Zustimmung des Mieters einen Schlüssel der Mietsache zurück und nutzt diese zum Zugang der Mietsache, kann der Mieter das Schloss wechseln lassen und die Kosten vom Vermieter verlangen, er kann auch fristlos kündigen oder Strafanzeige erstatten. Dabei ist es unerheblich, ob der VM mittels Zweitschlüssel nun Zugang zum Wohnzimmer, dem Keller oder dem Briefkasten hat.

...zur Antwort

kommt drauf an ob sie gerne schmuck trägt oder so ... nur Pferd hilft nicht wirklich dabei heraus zu finden was sie mögen könnte. Da spielt auch das alter eine große rolle..

...zur Antwort