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jijo0

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Zehnte Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Eddwin
01.08.2011, 16:28
Einbehalten von Eigentum

Ich habe eine Armbanduhr beim Uhrmacher abgegeben für einen Vorkostenanschlag zu einer möglichen Reparatur. Jetzt wurde die Uhr repariert "ohne" Vorkostenanschlag ,ich finde das falsch und möchte meine Uhr zurück haben da mir die Reparatur auch viel zu teuer ist. Wie ist die Rechtslage? Wie sieht es aus mit der herausgabe meines Eigentums? Welche Rechte habe ich und was kann ich unternehmen um meine Uhr zurück zu erhalten im Urzustand. Wer hat ähnliches erlabt?

...zum Beitrag
Antwort
von jijo0
20.03.2012, 10:03

Meine Uhr wurde nach einem Kostenvoranschlag repariert.Für E-Blockdefekt plus komplette Revision und einer neue Batterie musste ich 195 Euro bezahlen.Zuhause blieb aber meine Uhr wieder stehen..Nun soll ich die Uhr wieder dort vorbeibringen.Werde mal sehen ,was dabei raus kommt.Denn für bezahltes Geld möchte ich eine Uhr die tatellos funktioniert ...Was meint ihr?Kann ich mein Geld zurück verlangen?..Wäre sehr dankbar für Rückmeldungen...Liebe Grüße

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