Hi,
wenn du ein befristetes Fahrverbot hast,dann darfst du in diesem Zeitraum kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Handelt es sich um den grundsätzlichen Entzug der Fahrerlaubnis, dann darfst du nach § 76 Nr. 4 FeV weiterhin eine Mofa fahren, da du ja wie du sagst, 50 Jahre alt bist.
Mfg,
Siggi