Hi,

wenn du ein befristetes Fahrverbot hast,dann darfst du in diesem Zeitraum kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Handelt es sich um den grundsätzlichen Entzug der Fahrerlaubnis, dann darfst du nach § 76 Nr. 4 FeV weiterhin eine Mofa fahren, da du ja wie du sagst, 50 Jahre alt bist.

Mfg,

Siggi

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habe es genauso wie misswonderful....

aber eine frage hätte ich da noch: voll viele leute haben bei aufgabe 1 die lösung nr 3------>Kundendienstfunktion genommen.

ich habe nummer 2 genommen---------->beratungsfunktion....was ist denn nun richtig? den begriff beratungsfunktion habe ich nun schon oft in der schule gehört und auch mei google findet man viel,wenn man die begriffe "beratungsfunktion"+"einzelhandel" eingibt.....

gibt man allerdings nun "kundendienstfunktion"+"einzelhandel" ein, dann findet man da nicht wirklich was brauchbares....

ist sich jemand bei der richtigen lösung der aufgabe sicher??

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