Problem: Der Hauptverdiener der Bedarfsgemeinschaft hat Unterhaltszahlungen an nicht in der Bedarfsgemeinschaft wohnende Kinder oder Expartner zu leisten, hat aber genug Einkommen, wenn er nur die Bedarfsgemeinschaft versorgen müsste.
Frage: Werden diese Unterhaltsverpflichtungen bei der Einkommensberechnung durch das Amt berücksichtigt, weil sie der Bedarfsgemeinschaft an sich nicht zur Verfügung stehen, oder kann der unterhaltsverpflichtete Hauptverdiener der Gemeinschaft sich nur dadurch selbst über Wasser halten, indem er die Unterhaltszahlungen einstellt und die Gemeinschaft versorgt? Quasi muss der Hauptverdiener Unterhaltsschulden machen und bekommt dafür kein Hartz4 oder hat er unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen (z.B. durch Abzug vom Einkommen) Anspruch auf Hartz 4, da ja eine Forderung der Unterhaltsgläubiger eigentlich kein verfügbares Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ist.