Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, das Streamen von Filmen und Serien sei legal, ist das Gegenteil der Fall. Durch das Streamen lädst du den Film temporär runter und vervielfältigst ihn damit. Das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschütztem Material kann zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine andere Frage ist natürlich, wie wahrscheinlich eine Verfolgung der "Tat" ist.
Vgl. dazu zB § 106 UrhG: "Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."