Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, das Streamen von Filmen und Serien sei legal, ist das Gegenteil der Fall. Durch das Streamen lädst du den Film temporär runter und vervielfältigst ihn damit. Das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschütztem Material kann zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine andere Frage ist natürlich, wie wahrscheinlich eine Verfolgung der "Tat" ist.

Vgl. dazu zB § 106 UrhG: "Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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Eine DAW. Google mal nach Ableton Live oder Cubase. Damit kannst du zB deine Stimme direkt auf den Beat aufnehmen, mit Effekten versehen, den Track mastern etc.

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Edathy lässt grüßen.^^ Natürlich hast du dich nicht strafbar gemacht.^^

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Hast du vll. zuviel "5 gegen Willi" gespielt? Warte einfach mal das Wochenende ab. Vll. gibt sich das ja bis Montag.^^

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Frag ihn doch einfach, ob ihr nicht mal zusammen ins Kino gehen wollt.

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Für mich klingt das sehr psychosomatisch. Auf jeden Fall ist Schwerhörigkeit bei einmaligem Alkoholgenuss keine Normalität.^^

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Der Mann wird wohl fast immer zur gleichen Zeit seine Arbeit beenden und damit auch fast immer (zu 90%) zu der einen Frau fahren. Zu der anderen fährt er hingegen nur in jenen Fällen, in denen er seine Arbeit nicht planmäßig, also zu früh oder zu spät beendet. Vll. gibt es aber auch eine andere logische Erklärung...^^

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Natürlich nicht. Warte erstmal den Bußgeldbescheid ab. Dagegen kannst du dann Widerspruch einlegen. Am besten du holst dir anwaltliche Unterstützung.

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Nein, klingt für mich wie Körperverletzung mit anschließendem Diebstahl. Schließlich haben sie dich ja nicht getreten um dein Handy zu bekommen. Dein Handy haben sie vielmehr erst bemerkt, als es aus der Tasche gefallen war - und dann gestohlen.

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