Mein Sohn hat sich dazu bekannt und sich entschuldigt. Und eine 6 wäre grundsätzlich verdient. Das Hessische Schulgesetz sieht ein solches Vorgehen jedoch nicht vor (und eine 6 nur als letztes Mittel), zumal sich die einschlägigen Normen auf die Zeit WÄHREND einer Arbeit beziehen. Hier wurde die Arbeit bereits benotet zurückgegeben.

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