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jessy41

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jessy41
05.09.2014, 01:21
Steht meinem Ex Familienzuschlag zu bzw. muss ich die Hälfte des Kindergeldes anrechnen?

Hallo...Ich habe ein großes Problem. Ich lebe seit 14 Jahren von dem Vater meines/unseres Sohnes getrennt. Der Vater ist Beamzter. Jahrelang haben wir die Unterhaltsregelung naach Düsseldorfer Tabelle geregelt. Anrechnung Hälfte Kindergeld usw. ...Alles bis jetzt soweit gut. Nun habe ich aber mal Lohnabrechnungen vom Vater gefordert. Mit großem Gemurre hat er sie nun doch von den letzten 12 Monaten raus gerückt. Und da habe ich gesehen, das er Familienzuschlag erhält. Das ist doch aber nicht richtig. Er überweist mir 377€ Unterhalt (Da ist schon die Hälfte vom Kindergeld abgezogen) und bekommt nochmal 105€ Familienzuschlag von der Behörde??? Da läuft doch einiges schief oder nicht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar....Lg

...zum Beitrag
Antwort
von jessy41
05.09.2014, 12:04

(Der Familienzuschlag zählt zum unterhaltsrechtlichen Einkommen und wird insofern bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt (Einstufung nach der DdT). ...... Heisst das im Klartext. Der Familienzuschlag wird von meiner Unterhaltsberechnung abgezogen und nicht das Kindergeld??

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