Antwort
(Der Familienzuschlag zählt zum unterhaltsrechtlichen Einkommen und wird insofern bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt (Einstufung nach der DdT). ...... Heisst das im Klartext. Der Familienzuschlag wird von meiner Unterhaltsberechnung abgezogen und nicht das Kindergeld??