das ist halt das dilemma in dem ich mich befinde, was die angelegenheit aber auch zu einem guten bluff machen könnte: sollte die tasche wirklich eine fälschung sein, habe ich ihr eine fälschung verkauft und kann wahrscheinlich dafür belangt werden. wenn nicht, habe ich relativ viel geld eingebüßt (über 100,-). gehe ich jetzt dem geld nach und riskiere im shop auf mich aufmerksam zu machen und werde vielleicht belangt oder lasse ich die sache auf sich beruhen und büße das geld ein. übrigens habe ich mittlerweile erstmal den verkäufer angeschrieben, von dem ich die tasche gekauft habe. ich bin gespannt, wie dieser sich dazu äußert!
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nein, der gewinner der auktion kam aus belgien und wollte dann die tasche zu den deutschen versandkosten haben. wir haben uns dann geeinigt die transaktion nicht durchzuführen. sie als zweitbieterin hatte die funktion ausgestellt (angebote als zweitbieter empfangen). desweiteren hat sie die tasche ja nie bezahlt und es kam auch kein kaufvertrag zustande. also habe ich ihr rechtlich gesehen auch nichts verkauft, oder?