Mein Sohn geht in die 2. Klassen der Freudenthalgrundschule . Von anfang an hatte er arge Probleme mit seiner Klassenlehrerin und diese hatte ihn auch von anfang an im auge. Ich hatte bereits letztes Schuljahr die Direktorin gebeten meinen Sohn in eine andere Klassezu versetztenaber dieses wurde mit der begründung " er müsse sich seinen problemen stellen " abgelehnt. Mittlerweile ist es schon so schlimm das er angst hat zur schule zu gehen. Er wird als "Problemschüler " abgestempelt und letzte woche wurde ich von seiner Klassenlehrerin angerufen das ich meinen Sohn doch bitte von der Schule abholen soll weil er nicht hören würde. Das habe ich selbstverständlichnichtgemacht. Und jetzt will sie als Erziehungsmassnahme " verkürzten Unterricht" einsetzten. Das heisst das er tgl. Nur 3 stunden zur Schule kommen soll. Meine Frage ist ob das überhaupt rechtens ist? Es gibtja eine Schulpflichtin Deutschland. Ich wäre für eine antwort sehr dankbar.