Dein Mann braucht von seinem Vater nur einen Pflichtteil zu erhalten. Er kann sogar unter gegebenen Umständen nur 1/8 davon beziehen - je nachdem, wie das Testament aufgesetzt ist. Immobilien, die im Vorwege veräussert werden, gehören normalerweise nicht zur Erbmasse...

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Mein Mann zahlt auch und nicht wenig - und leider fließt es dem Kind überhaupt nicht zu!! Es kommt in dreckigen Sachen, muss bei uns duschen, ist total dünn und ständig krank - aber es kam schon eine Aufforderung der tollen Exfrau, den Unterhalt zu erhöhen. DAmit sie schöön in Urlaub fahren kann. Ungerecht ist sowas! Es sollte nachweislich für das Kind sein und nicht für Madame Exfrau!

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