Ich habe folgendes Problem: Mein Exmann zahlt seit 17 Jahren keinen Unterhalt für unser eheliches Kind, sondern hat sich ins Ausland abgesetzt. Es ist also eine nicht geringe Forderung gegen ihn aufgelaufen.
Nun ist kürzlich mein vermögender Schwiegervater verstorben. Er hatte mit seiner Frau ein Berliner Testament verfasst. Nach dem Tod der Ehefrau soll meine Schwägerin Haupterbin sein. Mein Exmann soll nur seinen Pflichtteil erhalten. Da sich der Verdacht ergeben hat, dass schon vor 3 Jahren Vermögen(sprich eine Immobilie) auf meine Schwägerin übergegangen ist, würde ich gerne eine Offenlegung des Vermögens erreichen, um den Pflichtteilsanspruch meine Exmannes festzustellen und gegebenenfalls pfänden zu können.
Daher meine Frage: Ist dies irgendwie möglich? Und würde die noch zu Lebzeiten übertragene Immobilie ebenfalls noch zur Erbmasse zählen?