Hallo! Ich bitte dringen um einen guten Rat. Es handelt sich um einen ebay-Auktion.- Ich habe einen schweren Stepper(Sport-Gerät). In der Beschreibung habe ich geschrieben:“ Das Gerät muss zum Auktion hatte ich geschrieben “Das Gerät muss in Leipzig abgeholt werden!“ Und dann muss ich noch Versandart abgeben-.Es war ein technischen Fehler untergelaufen. Und stand bei mir Kostenloser Versand, Aber im Begleitung-Text – andere. Der Käufer hat das Gerät für 1 Euro ersteigert und verlangt von mir Das Gerät nach sein Dorf versenden. Ich habe ihm geschrieben , dass im Auktion Text steht, dass Gerät von Käufer abgeholt werden muss und um Entschuldigung gebeten.
„Ich möchte Ihnen ausdrücklich hinweisen, dass in der Angebotsbeschreibung steht“ Da ich privat verkaufe kann ich leider keine Rücknahme bzw. Garantie gewähren.
Das Gerät soll in Leipzig abgeholt werden.“. Bevor Sie das Gebot gegeben hatten, , hätten Sie die BESCHREIBUNG AUFMERSAMER LESEN MÜSSEN! Dann ersparen Sie sich und mir eine Menge Unangenehmes!!. Sie müssten jetzt nach Leipzig kommen, um das Gerät abholen. Viele Grüße“
Das war meinen zweiten Brief- Im ersten habe ich Ihn um Entschuldigung gebeten.. Jetzt droht mir Käufer mit dem folgenden Brief: „Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ich zwischenzeitlich an den ebay-Kundenservice gewandt. Die Vorgehensweise ist dort bekannt, Artikel mit niederigen Geboten werden oft nicht verschickt. Weiterhin teilte man mir mit, dass für den Versand ausschließlich die Funktion über ebay maßgebend ist. Dort ist von Ihnen "kostenlos" angegeben. Eine anderslautende Info im Text ist nicht gültig.
Laut Ebay besotehe ich auf kstenloser Lieferung. Sollte diese nicht erfolgen, werde ich mich erneut an ebay wenden und den Vorgang rechtlich verfolgen lassen. Mein Rechtschutzversicerung hat Käuferschutz zugesagt. Es kommen voraussichtlich Kosten zwischen 200 und 350 Euro auf sie zu, die eingeklagt werden. Weiter können Sie von ebay ausgeschlossen werden.
Als Frist setze ich Ihnen hiermit den 12.01.2012.
Mit freundlichen Grüßen
A. Reubert“
Ich habe ihm so geantwortet:“ Hallo grubenlampe01,
Hallo! Ich hatte den Käufer um Entschuldigung gebeten. Er kann einen anderen Stepper für sich ersteigert. Er hat so viele Geld für Rechtsanwalt - kann er solches Gerät selbst kaufen. Das Gerät wiegt zu viel und ich bin Alleinreisende Mutter und habe eine schwere Augenkrankheit Glaukom. Ich kann nicht so ein schweres Gerät an der Post bringen. Ich hatte das alles dem Käufer erzahlt. Das Gerät ist sehr schwer. Wie kann ich das Gerät losschicken? Das ist zu viel. Ich kann nicht das Gerät selbst verschicken. Beim Angebotsbeschreibung war einen Fehler untergelaufen und ich wusste es nicht. wie ich den Fehler r korrigieren kann. Den Stepper habe ich verschenkt von meiner Nachbarn bekommen. Sie zogen nach Köln um und verschenkten mit das Gerät Sie hat mich gebeten das Gerät zu nehmen.- Ich selbst brauche das Gerät nicht (wegen Platzmangel und halte nicht viele von solche G