Hallo.

Ich arbeite derzeit für eine Zeitarbeitsfirma, befristet bis Ende des Jahres.

Die Chemie zwischen dem Entleihbetrieb und mir passt.

Da ich mir ohnehin überlegt habe in dieser Branche fest Fuß zu fassen, aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, bot mir nun der Abteilungsleiter an, mich für das kommende Jahr für eine Ausbildung im Betrieb zu bewerben.

Da dieser Betrieb mehrere Standorte hat und ich höchstwahrscheinlich nicht in eben dieser Abteilung ausgebildet werde sondern in einer anderen Station des Betriebes, frage ich mich ob hier gängige Klauseln, die ein zeitnahes abwerben des Entleihbetriebes verhindern sollen wirksam sind oder nicht.

Ich finde in meinem Arbeitsvertrag keine entsprechende Klausel, Wie es mit dem Vertrage des entleihenden Unternehmer aussieht weis ich leider nicht.

Danke im Voraus.