Das komplette Zeugnis:

Frau ... verfügt über ein fundiertes Fachwissen und löst auch schwierige Aufgaben fachlich kompetent. Sie geht alle Aufgaben tatkräftig an und handelt selbstständig. Sie ist jederzeit bereit auch zusätzlich anfallende Arbeiten zu übernehmen.

Wegen ihres Fachwissens und wegen ihrer hilfsbereiten, umgänglichen Art ist Frau ... bei unseren Kunden beliebt und geschätzt.

Frau ... ist eine engagierte, fleißige, pflichtbewusste und jederzeit vertrauenswürdige Mitarbeiterin. Sie ist immer pünktlich und zuverlässig und führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Abschließend lässt sich sagen, dass wir mit ihren Leistungen stets sehr zufrieden sind.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist jederzeit einwandfrei.

Frau ... erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch.

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Danke ralosaviv für Deine mehr als Aussagekräftige und sehr profesionelle Antwort. Absolut Top!

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Abmahnung vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde heute mündlich eine Abmahnung angedroht, die wahrscheinlich nächste Woche zu einer schriftlichen Abmahnung führt. Die angebliche Problematik: Ich bin als Verkaufsleiter in einen Verkaufsraum eines Großhändlers beschäftigt. Wir bieten innerhalb unserer Geschäftszeiten einen Abholservice für unsere gelisteten Geschäftskunden an. Da es hin und wieder bei Stammkunden vorkommt, dass es ihnen nicht möglich war bis zum Ladenschluss ihre Bestellte Ware abzuholen (durch Stau oder sonstiges), kam ich zum Entschluss eine mündliche Vereinbarung mit dem Inhaber einer KFZ-Werkstatt, der bei uns im Hause als Mieter ansässig ist zu treffen, dass bei Voranmeldung die Kunden bei ihm die Waren abholen können, da die Werkstatt 1,5 Stunden länger geöffnet ist. Die Kunden nehmen diesen Zusätzlichen Service natürlich dankend entgegen – nur mein Chef aus irgendwelchen Gründen (die mir bis dato nicht genannt wurden) nicht.

Selbstverständlich habe ich alles Gemäß Organisation-Anweisung per Lieferschein dokumentiert. Sogar ein Unterschriebenes Duplikat auf Erhalt der Ware habe ich bei den max. 8-10 Fällen. Der beschriebene Ablauf funktioniert bis jetzt tadellos! Es ist auch keine Ware verloren gegangen. Auch keine verärgerten Kunden. Das Gegenteil ist der Fall. Und das Angaschmo zwischen mir und der Werkstatt ist zudem noch für meinen Arbeitgeber kostenlos!

Ich sehe mein Verhalten absolut nicht als pflichtwidrig an!

Falls ich eine Abmahnung erhalten sollte, ist diese überhaupt rechtens?

Ich bitte um juristische Stellungnahme.

Danke

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Sorry, bin gerade bisschen durch den Wind.

Bitte vergesst das mit dem juristischen Rat.

Einen Betriebsrat haben wir nicht und gegen ein Ladenöffnungsgesetz wird auch nicht verstoßen.

Danke schon mal für eure Antworten.

LG Jenni

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