Im Gegensatz zu Zeitschriften, Handbüchern, Kongreßberichten oder wissenschaftlichen Aufsätzen handelt es sich bei der Monographie um ein von einem einzigen Verfasser stammendes, in sich geschlossenes und einem einzigen Thema gewidmetes Buch. Sein Anspruch liegt in einer systematischen, möglichst erschöpfenden Darstellung, die den aktuellen Forschungsstand angemessen wiedergibt. Behandelt wird entweder ein einzelner wissenschaftlicher Gegenstand, ein einzelnes Werk, ein spezielles Problem oder eine einzelne Persönlichkeit. Der umfängliche und ganzheitliche Anspruch stammt aus dem Positivismus des 19. Jahrhunderts und ist mittlerweile fragwürdig geworden. Deshalb finden sich heute auch "offenere" - d.h. assoziierendere und sprunghaftere - Formen der Behandlung eines "monographischen" Themas.

Sammlung von Werken oder anderen Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung sind (z.B. Lexika, Enzyklopädien, Anthologien, auch Kochbücher und u.U. auch Adressbücher etc.). Sammelwerke werden unbeschadet des Urheberrechts an den aufgenommenen Werken wie selbstständige Werke durch das Urheberrecht geschützt (§ 4 UrhRG). Das Urheberrecht am Sammelwerk steht dem Urheber (Herausgeber) zu. Ist er nicht angegeben, tritt an seine Stelle der Verleger (§ 10 UrhRG).

Vgl. auch Miturheber.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.