hab folgendes gefunden (DBA):

EINKÜNFTE AUS UNBEWEGLICHEM VERMÖGEN

(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden.

Somit versteh ich das als: Ja, die Einkünfte dürfen in Ö besteuert werden

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ich vermute ja, dass der TÜV beim 2. Test irgendwas falsch gemacht haben könnte?

Ist es nicht logisch dass der Absorptionswert bei höherer Drehzahl dementsprechend höher ist?

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teile hier die Meinung von 'pert66', denke du solltest ihr bei der nächsten Gelegenheit (wenn ihr euch wieder näher kommt) physisch zeigen, was du von ihr hälst ;)

wenn dir die freundschaft wirklich wichtig ist, und sie empfindet absolut nix für dich, würd ich ihr offen sagen, sie soll gefälligst mit solchen Anspielungen aufhören, sonst wird es für dich weiterhin schwer bleiben, weil du dir dadurch immer selbst Hoffnungen machst, dass es doch klappen könnte.

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