Das liegt ganz an deinem Bankberater. Wenn dein Konto aber schon überzogen ist, wird einer Umschuldung in ein Darlehen meist zugestimmt. Dein Konto wirst du dann aber in der Regel nicht mehr überziehen können.

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Auf einem P-Konto kann grundsätzlich gepfändet werden. Es wird jedoch nur an den Pfändungsgläubiger überwiesen, wenn das monatl. Einkommen größer ist als der am Konto eingetragene Freibetrag, welcher der Bank durch Bescheinigungen (z.B. von der Familienkasse, Landkreis etc.) nachgewiesen werden muss. Der Mann ist in diesem Falle erstmal unrelevant, ist sie alleinige Kontoinhaberin, wird grundsätzlich nur der Freibetrag von 985,00 EUR eingetragen, wenn keine weiteren Sozialleistungen bescheinigt werden. Die meisten Schuldner wissen jedoch meist ganz genau, wie hoch ihr monatl. Einkommen sein darf und deshalb wird selten an Pfändungsgläubiger bei P-Konten überwiesen. Ein Versuch wäre es jedoch wert.

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oder hier http://www.youtube.com/watch?v=IfvddQAYmec

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Hi, kannst das Lied für 0,98 EUR bei amazon runterladen. Grüße

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Ja, wenn das Preis/Leistungsverhältnis stimmt.
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Nein, ich geh woanders hin
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Ist eine einmalige Summe die abhängig vom Alter des Kreditnehmers, Kreditlaufzeit, Höhe des Kredites ist. Die Versicherung darf nicht Bedingung des Kreditvertrages sein, muss komplett mitverzinst werden und ist nicht gerade günstig.

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Kauf dir am besten ein Programm für die Steuererklärung, z.B. WISO-Sparbuch. Da kannst du alle Daten eingeben und das Programm füllt für dich zum Schluss die Steuererklärung aus. Super Sache

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