Also, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, dass sich nichts ändert, schließlich bist du der Barunterhaltspflichtige und nicht deine Frau. Aber wie gesagt, ganz sicher bin ich nicht, ob und inwieweit das Einkommen deiner Frau mitangerechnet werden würde. Frag doch mal im Jugendamt nach, die müssten das wissen. Ich bin alleinerziehend, erhalte Unterhaltsvorschuss, der im Mai dann wegfällt, da ich heiraten werde. Aber ich glaube, auch wenn mein Ex heiraten sollte, wird nur sein Lohn angerechnet, denn die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach Alter des Kindes und nach der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und wie gesagt, deine Frau ist nicht unterhaltspflichtig. Denn, wenn deine Ex nun auch heiraten sollte, muss ihr neuer Mann auch nicht für das Kind aufkommen, außer, er würde sie adoptieren. Rechtlich gesehen hat er keine Rechte aber auch keine Pflichten an dem Kind, genauso , wie deine Frau (hört sich hart an, ist aber leider so).