Wenn Gefahr für den Briefträger besteht, z.B. weil dein Hund frei rum läuft und ihn auch nicht mag so ist das Recht auf Seiten des Postbeamten, es gab auch schon ein Gerichtsurteil da war es irgendwie ähnlich, naja der Postbote wurde angefallen, aber er muss nur sagen er habe Angst vor dem Hund und schon musst du dir überlegen wie du an deine Post kommen willst
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Im Schlaf sterben würde nur unter Betäubung funktionieren, denn wenn du stirbst, hört deine Atmung ja auf und was tust du dann wenn du keine Luft mehr kriegst, du fängst heftigst an zu atmen und somit wachst du auf aus dem Schlaf und bist live dabei wenn du stirbst..