Ich bin 25, Student und beziehe schon lange kein Unterhalt von Ihr. Sie droht mir, dass Einmeldewohneramt einzuschalten und die Kosten für die Ausfindigkeit meiner Anschrift mir zu zuschreiben. Sie möchte gerne Unterhalt von mir bekommen, da Sie vor kurzem Ihren Arbeitsstelle verloren hat und dazu braucht sie meine Anschrift. Unterhalt dürfte sie nicht kreigen, da sie 50 Jahre alt ist, ich Student (kein Einkommen) und sie nicht Pflegebedürftig ist.
Bin Ich immer noch im Recht ihr meine Anschrift nicht mitteilen zu müssen auch wenn sie diese für das Arbeitsamt braucht?
Danke nochmals :)