Hi,   habe letzte Woche ein Portemonnaie gefunden und es eingesteckt um es später bei der Polizei abzugeben. Hab's total vergessen und erst heute(!!!) abgegeben. Dadurch sind dem Besitzer bestimmt Kosten entstanden um die ganzen Karten neu zu beantragen usw.  Tut mir ehrlich leid, war blöd von mir. Ich würde mich an seiner Stelle über meine Unzuverlässigkeit schwarz ärgern.   Hab das Portemonnaie dann heute zur Polizei gebracht. Rausgenommen aus der Geldbörse habe ich natürlich nichts.   Ist es möglich, dass der Besitzer Anzeige gegen mich erstattet, weil ich das Portemonnaie an mich genommen habe (Stichwort Fundunterschlagung), ohne es gleich abzugeben? Beinhaltet mein Verhalten eine Straftat?   Viele Grüße,   Jan