Hallo erstmal,
zu meiner Person ich bin 18. Jahre Alt und habe am 26.06 meinen Realabschluss absolviert. In der Übergangszeit habe ich ein freiwilliges Praktikum zwei Wochen gemacht und habe mich dann für eine Ausbildung beworben. Die Ausbildung fing erst ab dem 1.10 an und meinem Vater wurde das Kindergeld nicht bezahlt seit August obwohl ich meinen Ausbildungsvertrag schon einen Monat vorher eingereicht habe.
Meine Frage ist jetzt ob das 1. Rechtlich richtig ist weil auf der Internet Seite der Familien Kasse steht dass das Kindergeld erst nach 4 Monaten "Arbeitslosigkeit"/Übergangszeit einbehalten werden darf und somit erst nach 4 Monaten nicht mehr ausgezahlt werden darf.
2. Da ich denke das es nicht richtig ist weil ich wie schon erwähnt am 1.10 meine Ausbildung angefangen habe und meinen Vertrag vorgewiesen habe waren es erst 3 Monate also Frage ich mich warum das Geld einbehalten wurde und ob es nachgezahlt wird weil wir 3 Monate lang kein Kindergeld erhalten haben obwohl ich diesen Zeitraum von vier Monaten nicht überschritten habe.