Ich möchte mal ein ewig gefragtes Thema wieder aufwerfen. Vielleicht bekommt man nun mal eindeutige Antworten. Im Internet stehen viele verschiedene Antworten dazu. Kann man sein Hartz4 auf ein anderes Konto überweisen lassen? Ich rede auch von gesetzlichen Vorschriften, nicht nur ob der reine Ablauf dazu möglich ist. Selbst arbeite ich, und bin nicht so bewandert mit Arge und wie sie heißen.

Meinungen sagen, man muss mindestens eine Kontovollmacht haben. Meiner Meinung nach muss man Kontoinhaber bzw. Mitinhaber sein. Oder der, dessen Konto dazu genutzt wird, gibt bei Kontoeröffnung an, dass er nicht wirtschaftlich Berechtiger der Gelder ist (GWG §4)

Was sagt Ihr dazu?