wenn man wegen hoher trunkenheit in die ausnüchterungszelle kommt und dann 4 verwaltungsübertretungen in höhe von jeweils 200 euro zu zahlen(16 tagessätze ) wegen ärgernis der öffentlichkeit agressives verhalten usw. hat,( vermerkt in einem protokoll das heißt strafverhandlungsschrift heisst), ist das im strafregister vermerkt?
falls, annehmbarerweise, ja wie lange ist dies vermerkt?? wer hat einsicht und was für auswirkungen hat das alles?
bitte sehr um eine seriöse antwort
danke und mit den besten grüßen