Vielen Dank für die Rückmeldung. Der Sohn (ich) würde dann natürlich in dem Haus wohnen bleiben. Das man aus der Unterhaltspflicht leider nicht raus kommt ist mir bewußt. Wie oben beschrieben, kann es passieren, dass man dann natürlich die Raten direkt an das Sozialamt bezahlen muss. Jedoch das wichtigeste war mir, dass das Haus erstmal geschützt ist vor der Verwertung !
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Hallo,
also Grunderwerbsteuer fallen nicht an, da von den Eltern das Haus gekauft wird.
Die Idee dahinter ist... Wenn etwas innerhalb der 10 Jahre passiert, geht die Schenkung zurück..
Wenn man es kauft, kann das Haus nicht zurück gehen ! "Nur" das Geld ist weg.