Hallo Leute ) Ich wurde mit 16 auf dem Roller mit unter 0,5 ‰ angehalten..(nur 150 € Geldstrafe sonst nichts) Jetzt mach ich den B-Führerschein. Die in der Fahrschule haben gesagt ich muss vielleicht zum Gesundheitsamt. Dort wird mich ein Amtsarzt untersuchen. Was erwartet mich genau beim Gesundheitsamt? Muss ich überhaubt zum GAm . Wird auch auf Drogen untersucht? (ich wurde ja nur wegen Alk aufgehalten) Hab ein bisschen angst weil ich den letzten Tagen öfters ne tüte geraucht hab.. ://

LG

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Hallo Leute :)) Ich wurde mit 16 auf dem Roller mit unter 0,5 ‰ angehalten..(nur 150 € Geldstrafe sonst nichts) Jetzt mach ich den B-Führerschein. Die in der Fahrschule haben gesagt ich muss vielleicht zum Gesundheitsamt. Was erwartet mich beim Gesundheitsamt? Was wird bei mir alles Untersucht? Wird auch auf Drogen untersucht? Hab einbisschen angst weil ich den letzten Tagen öfters ne tüte geraucht hab.. ://

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ich wurde vor ca.1,5 jahren mit dem moped erwischt hatte nicht viel unter 0,5 ‰ (nur 150 € Geldstrafe sonst nichts) jz mach ich den B Schein. Die in der Fahrschule haben gesagt ich muss vielleicht zum Gesundheitsamt. was erwartet mich beim GA? was wird bei mir alles untersucht? hab einbischen angst weil ich in den letzten tagen mehrmals ne tüte geraucht hab...

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Ich wurde vor 1,5 Jahren auch erwischt weiß aber nicht mehr genau wie viel Promille ich da hatte ( bin mir aber ziemlich sicher das es unter 0,5 war ) hab nur 150 € Strafe zahlen müssen sonst nix. Muss ich da auch eine MPU machen ? Hat das irgendwelche folgen (z.B das ich den Führerschein erst später machen darf ) ?

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muss ich zur mpu? führerschein neuerteilung

moin leute, mir wurde im januar die fahrerlaubnis entzogen. 1,11 atemalkohol, 1,37 blutalkohol. heute kam post vom landrat aus dem ich nicht schlau werde. in dem steht unter anderem das mir die FE für noch 8 monate entzogen wird (insgesamt 12monate)

aus folgendem text werde ich nicht ganz schlau..

"Nach §2 abs.7 stvg in verbindung mit § 22 abs.2 fev hat die fahrerlaubnisbehörde ihre kraftfahreignung in vollem umfang zu prüfen. die prüfung erstreckt sich insbesondere auf die körperliche und geistige eignung."

muss ich nun zur mpu? denn auf seite 2 geht es wie folgt weiter...

"nach§§ 11,13,14 fev hat die fahrerlaubnisbehörde vor der neuerteilung der fahrerlaubnis in der regel die beibringung eines gutachtens einer amtlich anerkannten mpu- stelle anzuordnen wenn die fahrerlaubnis entzogen wurde, weil der/die bewerberin wiederholt gegen die verkehrsrechtlichen vorschriften oder strafgesetze verstoßen hat oder wenn die fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde. ein mpu gutachten ist auch dann zu fordern, wenn bei der tat, die zur verurteilung führte, ein blutalkoholwert von 1,6 promille oder mehr festgestellt worden ist. "

so, mir wurde das erste mal der fs wegen alk am steuer entzogen, auch sonst bin ich nie verkehrsrechtlich aufgefallen. lediglich vor knapp 10 jahren, ich hatte meinen fs grad 3 wochen, nen kleinen parkrempler mit fahrerflucht... wurde aber nicht verurteilt, der richter hat gnade vor recht gelten lassen und mich nur ermahnt... habe ich deswegen "wiederholt" gegen das verkehrsrecht verstoßen und muss zur mpu? ich mein das ist knapp 10 jahre her und wurde ja nicht verurteilt.

zu dem steht in dem schreiben auch drin was ich zur fs antragstellung mit zubringen habe, wie zb lichtbild, führungszeugnis, sehtest, ersthelferbeschinigung ect. es steht aber nichts davon drin das ich son mpu gutachten mitzubringen habe... man man dieses scheiß bürokraten deutsch...

mir fällt grad noch eine frage ein... muss ich tatsächlich den ersthelferschein neu machen? ich mein ich habe den damals mit den fs gemacht, habe zwar kein schein ausgehändigt bekommen aber dennoch habe ich den doch...

danke schonmal für eure antworten und ps jaaa ich weiß, ich bin ein idiot das ich mich mit alk ans steuer gesetzt habe... ;)

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Hallo Ich habe ein Problem und zwar Ich wurde vor ca. 1 1/2 Jahren mit dem Moped aufgehalten und da hatte ca. 0.13 Promille hab nur 150 € strafe zahlen müssen sonst nichts. Kann ich da Probleme bekommen z.B das ich den Schein nicht machen darf o. (MPU machen) ? (Weil die Ärztin bei der Fahrschule gesagt hat sie darf mich nicht Untersuchen) Wo muss ich dann zur Untersuchung hin und was wird da alles bei mir untersucht ?

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muss ich zur mpu? führerschein neuerteilung

moin leute, mir wurde im januar die fahrerlaubnis entzogen. 1,11 atemalkohol, 1,37 blutalkohol. heute kam post vom landrat aus dem ich nicht schlau werde. in dem steht unter anderem das mir die FE für noch 8 monate entzogen wird (insgesamt 12monate)

aus folgendem text werde ich nicht ganz schlau..

"Nach §2 abs.7 stvg in verbindung mit § 22 abs.2 fev hat die fahrerlaubnisbehörde ihre kraftfahreignung in vollem umfang zu prüfen. die prüfung erstreckt sich insbesondere auf die körperliche und geistige eignung."

muss ich nun zur mpu? denn auf seite 2 geht es wie folgt weiter...

"nach§§ 11,13,14 fev hat die fahrerlaubnisbehörde vor der neuerteilung der fahrerlaubnis in der regel die beibringung eines gutachtens einer amtlich anerkannten mpu- stelle anzuordnen wenn die fahrerlaubnis entzogen wurde, weil der/die bewerberin wiederholt gegen die verkehrsrechtlichen vorschriften oder strafgesetze verstoßen hat oder wenn die fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde. ein mpu gutachten ist auch dann zu fordern, wenn bei der tat, die zur verurteilung führte, ein blutalkoholwert von 1,6 promille oder mehr festgestellt worden ist. "

so, mir wurde das erste mal der fs wegen alk am steuer entzogen, auch sonst bin ich nie verkehrsrechtlich aufgefallen. lediglich vor knapp 10 jahren, ich hatte meinen fs grad 3 wochen, nen kleinen parkrempler mit fahrerflucht... wurde aber nicht verurteilt, der richter hat gnade vor recht gelten lassen und mich nur ermahnt... habe ich deswegen "wiederholt" gegen das verkehrsrecht verstoßen und muss zur mpu? ich mein das ist knapp 10 jahre her und wurde ja nicht verurteilt.

zu dem steht in dem schreiben auch drin was ich zur fs antragstellung mit zubringen habe, wie zb lichtbild, führungszeugnis, sehtest, ersthelferbeschinigung ect. es steht aber nichts davon drin das ich son mpu gutachten mitzubringen habe... man man dieses scheiß bürokraten deutsch...

mir fällt grad noch eine frage ein... muss ich tatsächlich den ersthelferschein neu machen? ich mein ich habe den damals mit den fs gemacht, habe zwar kein schein ausgehändigt bekommen aber dennoch habe ich den doch...

danke schonmal für eure antworten und ps jaaa ich weiß, ich bin ein idiot das ich mich mit alk ans steuer gesetzt habe... ;)

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dddddd

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