Hallo, ich habe damals in meiner Lehre(2003) eine private BerufsunfähigkeitsVersicherung abgeschlossen, wobei wir auch fragten: was ist wenn ich doch mal Leistungen vom Amt beantragen muss. Daruf wurde uns gesagt, dass wenn dieser fall eintritt diese BU nicht mitberücksichtigt wird, da dies eine komplett private Leistung ist(also keine zuschüsse vom staat oder sonstigem)
Ich darf meinen erlernten Beruf seit 2009 nicht mehr ausüben und bekomme auch meine private BU ausgezahlt. Nun muss ich leider Hartz25 ;) beantragen und wollte mich mal informieren in welchem maße mir diese BU angerechnet wird.
Danke schon mal im vorraus :)