Schon lustig zu sehen wie viele auf den Einschreiben glauben und es mit allen Kräften sinnlos verteidigen...Die Rechtsexperte teilen aber Deine Sichten und raten bei den "knackigen Umständen" den Versand durch einen Gerichtsvollzieher. Er dokumentiert den Inhalt der Sendung und übergibt Sie persönlich an den Empfänger, so hat er keine Chance den Erhalt oder den Inhalt der Sendung zu wiedersprechen. Der Versand durch einen Gerichtsvollzieher kostet aber auch ziemlich viel mehr als ein Einschreiben.Die Sache läuft aber so: viele Unternehmen schmeißen böswillig die Sendugen, die ohne dem Einschreiben verschickt wurden in den Mülleimer. Auf die mit dem Einschreiben achten Sie aber meistens. Solange Sie Dir eine z.B. Kündigung aber nicht schriftlich bestätigen, hast Du aber nichts erreicht. Kannst versuchen mit ein Paar Zeugen es beim Gericht durchzusetzen, aber bist Du nie sicher wie es auch geht. So, wenn der Empfänger wirklich eine böse Wille zeigt, gibt es meistens nur zwei Wege: Versand durch den Gerichtsvollzieher oder persönliche Übergabe mit der Empfangsbestätigung mit einem Firmenstempel auf eine Kopie des Dokumentes.Sehr oft reicht aber ein Versand mit der E-Mail und Empfangsbestätigung mit einer Antwort auf die E-Mail.
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