Ebay - Kauf ausserhalb von Ebay - Verkäufer erstattet Anzeige

Ich muss euch noch einmal um Hilfe bitten..

Ich hatte ja schon mal eine Frage bezüglich Ebay gestellt, da ging es um folgendes:

bei Ebay ein Handy gesehen, In der Artikelbeschreibung stand ua TOP Zustand und voll funktionstüchtig. Daraufhin habe ich den Verkäufer (privat) angeschrieben ob Sofort-Kauf möglich wäre und Versand per Nachnahme. Verkäufer meinte das ich das Handy für 79€ bekommen könnte aber nur per Online-Überweisung, ich sollte den Kontoauszug mailen und er würde daraufhin sofort verschicken. gesagt, getan....

Nachdem das Handy angekommen ist fielen mir die ersten Gebrauchsspuren in Form von schlimmen Akkudeckelabnutzungen und viele viele Kratzer auf dem Display auf. Ich hatte das Handy nicht mal 5min an ging es auch schon wieder aus (trotz vollem Akku) und liess sich auch nicht wieder starten...

Dies habe ich alles dem Verkäufer mitgeteilt und aufeinmal schreibt er das er kein Geld bekommen hat obwohl es laut Kontoauszug vom Konto runter ist und die Bank es mir auch noch einmal bestätigt hat... er schrieb auch das bei ihm das Handy noch funktionierte und Gebrauchsspuren ja normal wären ( dann hätte er es meiner Meinung nach aber auch so in die Artikelbeschreibung schreiben müssen und nicht nur TOP Zustand) seitdem steht Aussage gegen Aussage und wir streiten uns seit Tagen rum.

soooo... nun ist es mittlerweile so das mich dieser Verkäufer angeblich angezeigt hat, weil er immer noch kein Geld hätte... Daraufhin habe ich ihm geschrieben das ich mich nicht eher melden konnte weil ich im Urlaub war, ich ihm aber das Handy zurück schicken würde, was ich auch gemacht habe. Er versicherte mir das er, sobald das Handy ankommt die Anzeige zurück zieht... nun ist es aber so, das er noch die Express-Kosten für den versand (23,50) von mir haben will, und bevor er die nicht hat zieht er die Anzeige auch nicht zurück...

Nun wollte ich die Telefonnummer von der Polizeidienststelle die den Fall bearbeitet haben, diese rückt er aber nicht raus. Angeblich hätte die Sachbearbeiterin gesagt das ich mit dem Fall nichts zu tun hätte und Sie die Unterlagen der Staatsanwaltschaft weiterreicht...

Was ich nicht verstehe, der Verkäufer hat mir eine Frist bis 12.08 gesetzt, bis dahin muss ich die Versandkosten überwiesen haben, habe aber bis heute keine Bankdaten von Ihm bekommen... Irgendwie widerspricht sich alles...

Was meint Ihr, blöfft er oder bekommt ich bald Post von der StA? was hätte mich da zu erwarten?

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Tja mittlerweile ist Ebay leider eine leidige Plattform geworden. Liegt zum ersten daran, dass es eine Menge Käufer und Verkäufer gibt, die sich dort gut verstecken können (genug eigene Erfahrung mit Ebay) und Ebay leider viel zu wenig dagegen tut.

Meiner Erfahrung nach bringen Ebay-Meldungen nicht viel - tu es trotzdem, ich denke die Menge machts und in diesem Fall hat der Verkäufer sowieso die Gebühren des Unternehmens umlaufen.

Die Anzeige deines Gegenübers ist meines Erachtens lächerlich! Schick das Handy nicht zurück!

Hast du von deiner Bank die vollständige Bestätigung an wen das Geld ging? (Name, Anschrift, Geldinstitut, etc) Wen ja ist der Fall von deiner Seite geklärt und da gibt es nichts mehr zu beweisen.

Ist der Ebay-User Händler oder Privatverkäufer? Ist er Händler, hat er sowieso die Pflicht zum Ersatz oder Reklamationsansprüche deinerseits.

Ist er privat muss er dies in der Auktion ausdrücklich ausschließen.

Das funktioniert für ihn aber auch nur, wenn er kravierende Mängel aufzeigt (in deinem Fall wurde das Gerät als top beschrieben und es ist eigentlich defekt, wenn es nicht mal mehr angeht).

Hast du gegebenfalls Zeugen für den Zustand des Handys?

Ich rate dir: Das was er angeblich getan hat ist dein Part! Anzeige wegen Betruges machen. Kontoauszüge, Handy, möglich Zeugen, Emailverkehr, etc, bei der Polizei beilegen! (wurden Emails über Ebay geschrieben? Wenn ja, sind diese dir behilflich das ganze weiterzuleiten an Staatsanwaltschaft etc)

Für die Zukunft rate ich dir bei Beträgen, die die Schmerzgrenze übersteigen die Pay-Pal Funktion zu nutzen. Das kannst du zwar nur, wenn du normal ersteigerst, aber du bist auf der sicheren Seite und machst es potenziellen Arschlöchern, die sich bei Ebay rumtreiben nicht all zu einfach!

Viel Glück und Gruß!

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Also meines Wissenstandes her, ist das nicht erlaubt und kann auch mit hohen Geldstrafen des Ordnungsamtes belegt werden.

Aber hab das im Internet gefunden:

>>>>> Frage geschrieben am 17.07.2007 11:57:00

Betreff: Müll auf Privatparkplatz?

ich habe da meine eine kurze Frage und zwar gibt es bereits seit längerem Stress mit unserer Nachbarin.

Wir besitzen ein Hause mit einem Privatparkplatz direkt an unserem Grundstück. Auf dem Privatparkplatz befinden sich einige Müllsäcke und kleinere Sachen für den Speermüll, allerdings in der Ecke. Die Parkplätze sind alle vermietet und keiner der Mieter hat sich über die Dinge beschwert. Da sie auch keinen der Mieter stören beim ein bzw. ausparken.

Jedenfalls hat unsere Nachbarin angedroht, sie gehe zur Stadt und werde das melden, da dies eine Ordnungsstrafe gibt. Nun gut wir haben sie reden lassen, da ich dachte man darf auf seinem Grundstück machen was man möchte! Doch heute kam ein Schreiben von der Stadt wir sollen den Müll sofort beseitigen sonst droht eine Ordnungsstrafe.

Mich würde jetzt mal interessieren ob das wirklich so ist? Darf man auf seinem eigenen Grundstück nicht machen was man will?

Ich danke Ihnen für die Hilfe.

XtinaJackie

Antwort geschrieben am 17.07.2007 12:54:25 Rechtsanwältin Stefanie Helzel Wiesbadener Str. 21, 90427 Nürnberg, Tel: 0911/936850, Fax: 0911/9368525 Verkehrsrecht, Familienrecht, Internet und Computerrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht Bewertungen: 50 ProfilBewertungenAntwortenRatgeber Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!Sehr geehrte Fragestellerin,

das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) legt jedem, der Abfall produziert/erzeugt die Verpflichtung auf, diesen zu verwerten oder zu entsorgen. Die Lagerung von Abfällen ist gem. § 27 Krw-/AbfG nur in entsprechenden Abfallentsorgungsanlagen gelagert werden.

Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Abfällen dient dem Wohl der Allgemeinheit. Es soll vermieden werden, dass Gesundheitsgefahren, störende Immissionen, Gefahren für die Tier- und Pflanzwelt etc. entstehen.

Gem. § 61 KrW-/AbfG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle, die er nicht verwertet, außerhalb einer Anlage nach § 27 Abs. 1 Satz 1 behandelt, lagert oder ablagert.

Sie sollten Ihren Abfall entsprechend der Anordnung daher schnellstmöglich beseitigen, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung vermittelt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Helzel <<<<<<<

Gruß ivel

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Also wenn du irgendwo Geld abhebst (andere Bank oder EC-Cash in Spielhallen etc.) kann es schon sein, das du bei einigen dafür Gebühren zahlst. Aber in deinem Fall hört es sich ja so an, als würde deine Bank das Geld berechnen (wenn du sagt 0,03€ bei online-Banking. Hast du vielleicht nur ein gewisses Kontigent an Überweisungen, die deine Bank zahlt?

Darf noch Spaßeshalber anfügen, dann doch lieber die Bank mit der Idee der Fähnchen auf den Tischklopf ;)

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Tja die Frage ist, ob du um die Therapie rum kommst. Denn wenn du sagt, das du süchtig bist, hast du die Sache ja auch alleine gar nicht mehr im Griff. Und meistens resultiert aus Eigenversuchen ebfalls eine neue Sucht (Suchtverlagerung).

Du muchst dir vor Augen halten, die Sucht die du zu bekämpfen versuchst, bekommst du heut zu Tage an jeder Ecke 24 Stunden lang ohne das es auch nur einen interessiert, was du da tust und ob es dir schadet.

Lass dich wirklich von deinem Arzt beraten, der wird dich an die entsprechenden Stellen weiterleiten.

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Bescheinigung mit dem Datum vom 02.03.2010 in FFM der DB liegt vor mit genauer Zeiterfassung der Streckenausfälle.

Ja es gibt noch eine Reihe höherer Chefs, von dem der nächsthöchste zumindest mit unterschreiben muss.

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